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Ihr Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann & Team
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P.S. Wir sprechen selbstverständlich jedes natürliche Geschlecht an und brauchen keine das Deutsche verschandelnde Gender-Kunst-Sprache, sondern verständliche Kommunikation. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. März 2018 – VI ZR 143/17, BGHZ 218, 96 ff. = BB 2018, 897 [Ls.]) hat sehr deutlich formuliert, dass nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung jedes natürliche Geschlecht umfasst (“generisches Maskulinum”). Damit hat der BGH vor Jahren schon ausgesprochen, was dem mehrheitlichen Willen der Bevölkerung entspricht.
Malta im Wandel
CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR YACHTEIGNER IN EINEM NEUEN REGULATORISCHEN UMFELD YACHTRECHT INTERNATIONAL
Malta war lange Zeit der europäische Sehnsuchtsort für Yachteigner: steuerlich attraktiv, rechtlich flexibel, international anerkannt. Doch das berühmt-berüchtigte „Malta Lease Scheme“ wurde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd (C-164/16) im Jahr 2018-19 eingestellt. Der Schritt war unausweichlich – aber er hinterließ eine Lücke. Seitdem stellt sich die Frage neu: Ist Malta heute noch ein sicherer, sinnvoller und wirtschaftlich tragfähiger Standort für den Erwerb, die Registrierung und den Betrieb von Yachten
Lesen Sie dazu mehr in meiner neuesten Kolumne in Meer &YACHTEN