Für Käufer von unversteuerten Gebrauchtyachten, die von der Karibik in die EU überstellt werden oder von der EU auf dem Weg zur Karibik sind, um dann wieder in die EU zu kommen, bieten die Azoren eine interessante Möglichkeit der Versteuerung.
Hier sind die wichtigsten Informationen und Quellen zu diesem Thema:
Hintergrund
Die Azoren, eine autonome Region Portugals, gelten als Teil des EU-Gebiets. Somit unterliegt eine Versteuerung auf den Azoren den EU-weiten Regelungen.
Besteuerung auf den Azoren
Seit Juli 2021 besteht die Möglichkeit, Gebrauchtyachten auf den Azoren mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16% zum Zeitwert des Schiffes zu versteuern. Dies ist insbesondere für Käufer attraktiv, die eine Yacht von außerhalb der EU, wie etwa aus der Karibik, in die EU überführen möchten.
Vorteile der Versteuerung auf den Azoren:
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Mit 16% liegt der Steuersatz auf den Azoren unter dem Standardmehrwertsteuersatz in vielen anderen EU-Ländern.
- Zeitwertbesteuerung: Die Steuer wird auf den aktuellen Zeitwert der Yacht erhoben, was insbesondere bei älteren Schiffen vorteilhaft sein kann.
- EU-weite Anerkennung: Eine Versteuerung auf den Azoren gilt als EU-Versteuerung, sodass das Schiff in allen EU-Gewässern legal genutzt werden kann.
Prozess der Versteuerung:
- Zeitwertbestimmung: Zunächst muss der aktuelle Marktwert der Yacht ermittelt werden. Dies kann durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen erfolgen.
- Zollabfertigung: Die Yacht muss auf den Azoren zollamtlich abgefertigt werden. Hierzu sind verschiedene Dokumente notwendig, wie z.B. der Kaufvertrag und das Wertgutachten.
- Mehrwertsteuerzahlung: Nach der Abfertigung ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 16% des festgestellten Zeitwerts zu entrichten.
- Zertifizierung: Nach Zahlung der Steuer erhält der Käufer eine Bescheinigung, dass die Yacht ordnungsgemäß versteuert wurde. Diese Bescheinigung ist in der gesamten EU gültig.
Nutzung in EU-Gewässern
Für Käufer einer neuen Yacht, die diese in EU-Hoheitsgebieten der Karibik nutzen wollen, bietet diese Lösung ebenfalls Vorteile. Durch die Versteuerung auf den Azoren kann die Yacht problemlos in allen EU-Gewässern eingesetzt werden, ohne dass weitere steuerliche Verpflichtungen entstehen.
Weitere Quellen und Informationen:
- Portugiesische Steuerbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira): Informationen zur Mehrwertsteuer und Zollabfertigung.
- Europäische Kommission: Richtlinien und Regelungen zur Mehrwertsteuer innerhalb der EU.
- Yachtbroker und maritime Rechtsanwälte: Professionelle Beratung und Unterstützung bei der Bewertung und Versteuerung von Yachten.
Beratung
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