Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines Ge?setzes zur Ab?wehr von Steu?er?ver?mei?dung und un?fai?rem Steu?er?wett?be?werb und zur ?n?de?rung wei?te?rer Ge?set?ze beschlossen.
Das sog. Steueroasen-Abwehrgesetz soll zun?chst die Schlussfolgerungen des Rates der Europ?ischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer L?nder und Gebiete f?r Steuerzwecke (sog. “schwarze Liste”) in einem neuen “Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb” in das deutsche Recht umsetzen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erf?llen, dazu anzuhalten, Anpassungen zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Ma?nahmen davon abgehalten werden, Gesch?ftsbeziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Ma?nahmen vor:
- Aufwendungen aus Gesch?ftsvorg?ngen mit Bezug zu Steueroasen sollen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden k?nnen.
- Es soll eine versch?rfte Hinzurechnungsbesteuerung, greifen wenn in einer Steueroase eine sog. “Zwischengesellschaft” ans?ssig ist. Unternehmen sollen so Steuerzahlungen nicht mehr umgehen k?nnen, indem sie Eink?nfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil s?mtliche aktive und passive Eink?nfte der Zwischengesellschaft der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen. Das steht der bisherigen Regelung entgegen wonach eine Gesellschaft nur insoweit als Zwischengesellschaft angesehen wurde, wie sie nicht aktive T?tigkeiten ausf?hrt. Somit unterlagen bisher nur Eink?nfte der Zwischengesellschaft aus passiven Quellen der Hinzurechnungsbesteuerung; auch diese k?nnen in Bagatellf?llen (? 9 AStG) von dieser Besteuerung ausgenommen werden. Das ist damit Vergangenheit!
- Zudem sollen versch?rfte Quellensteuerma?nahmen zur Anwendung kommen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ans?ssige Personen geleistet werden. Damit soll die beschr?nkte Steuerpflicht von in Steueroasen ans?ssigen Personen auf bestimmte Eink?nfte (insbesondere f?r s?mtliche Finanzierungsentgelte) erweitert werden.
- Bei Gewinnaussch?ttungen und Anteilsver?u?erungen sollen Steuerbefreiungen und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschr?nkt bzw. versagt werden, wenn diese Bez?ge von einer K?rperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase ans?ssig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase ans?ssigen Gesellschaft ver?u?ert werden.
- Das Gesetzgebungsverfahren dient ferner der ?berf?hrung der durch das Steuerhinterziehungsbek?mpfungsgesetz von 2009 in Einkommensteuergesetz, K?rperschaftsteuergesetz und Abgabenordnung aufgenommenen Regelungen in das zu schaffende Stammgesetz, soweit diese mit den Vorgaben des Rates weiterhin kompatibel sind. Im ?brigen sollen die Vorschriften ersatzlos aufgehoben werden.
F?r alle Klienten, die in Staaten resident sind, die au?ensteuerrechtliche Beschr?nkungen (Controlled Foreign Corporations (CFC)) gesetzlich verankert haben, haben wir schon in der Vergangenheit tunlichst auf jedes Setup von Rechtspersonen in Steueroasen verzichtet.


