Digitalisierung unter Malta-Flagge: Einführung elektronischer Schiffsregisterzertifikate

Die maltesische Schifffahrtsbehörde, vertreten durch die Merchant Shipping Directorate, bringt mit Wirkung zum 1. Juni 2025 eine zentrale Reform auf den Weg, die sowohl die Effizienz als auch die Rechtssicherheit im internationalen Yachtbetrieb unter Malta-Flagge maßgeblich verbessern soll: Die Ausstellung und Nutzung elektronischer Zertifikate gemäß den internationalen Richtlinien der IMO (FAL.5/Circ.39/Rev.2) wird offiziell eingeführt.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Umstellung auf elektronische Zertifikate folgt den „Guidelines for the Use of Electronic Certificates“, wie sie im Rahmen der 40. Sitzung des IMO Facilitation Committee verabschiedet wurden. Ziel dieser Reform ist es, die bisherigen papierbasierten Prozesse durch digitale Lösungen zu ersetzen – mit spürbarer Reduktion administrativer Belastungen für Reeder, Betreiber und Besatzungen.

Rechtliche Gleichstellung und Übergangsregelung

Elektronische Zertifikate, die ab dem 01.06.2025 vom maltesischen Schiffsregister ausgestellt werden, gelten rechtlich als Originalzertifikate im Sinne des Merchant Shipping Act. Bestehende Papieroriginale behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit und müssen weiterhin an Bord mitgeführt werden.

Sicherheit und Verifikation

Die neuen digitalen Zertifikate erfüllen alle Anforderungen der internationalen Übereinkommen hinsichtlich Form, Inhalt und Fälschungssicherheit. Zu den zentralen Sicherheitsmerkmalen zählen:

  • Schutz vor nachträglichen Änderungen
  • Eindeutige Verifizierungsnummer (Tracking Number)
  • QR-Code (ISO/IEC 20248 DigSig) zur digitalen Echtheitsprüfung
  • Online-Verifikation per Smartphone oder alternativ offline über die App „DigSig Authenticator“
  • Nennung des ausstellenden Beamten als elektronische Signaturersatz

Relevanz für Yachtregister

Für Eigentümer und Betreiber von unter Malta-Flagge geführten Yachten bedeutet die Neuerung nicht nur eine Effizienzsteigerung bei Registrierung und Erneuerung von Dokumenten, sondern auch eine optimierte Handhabung bei Hafenstaatkontrollen, Inspektionen und Compliance-Prüfungen. Die digitalen Zertifikate sind jederzeit abrufbar, manipulationssicher und erleichtern die zentrale Verwaltung komplexer Flotten.

Umfang der elektronisch ausgestellten Zertifikate

Ein Blick in Anhang I der Merchant Shipping Notice 193 zeigt die Breite des digitalen Angebots. Unter anderem umfasst die Umstellung:

  • Registrierungszertifikate (inkl. Bareboat-Charter)
  • Versicherungsnachweise gemäß CLC 1992, Bunker Convention, Wreck Removal Convention, u.a.
  • Maritime Labour Compliance-Erklärungen (Teil I & II)
  • Sicherheits- und Funkscheine (z.?B. GMDSS-Lizenzen)
  • Minimum Safe Manning Certificates gemäß SOLAS & nationalem Recht

Die vollständige Liste kann in der offiziellen Bekanntmachung eingesehen werden oder über die Website des Malta Ship Registry abgerufen werden.

Fazit

Mit der Einführung digitaler Zertifikate nimmt das Malta Ship Registry eine Vorreiterrolle im internationalen Seerecht ein. Die Maßnahme ist ein bedeutender Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung, Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit. Unternehmen, die Schiffe unter maltesischer Flagge betreiben oder registrieren lassen möchten, sollten sich frühzeitig mit den neuen Verfahren vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen.

Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Umstellung stehen wir Ihnen als Kanzlei mit maritimer Spezialisierung gerne beratend zur Seite.

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