Die Regierung Maltas hat am 6. Oktober 2023 im Amtsblatt eine Verordnung ver?ffentlich, die seit 1. Januar 2024 in Kraft ist.
Inhalt der Verordnung ist es, die Bestimmungen des Absatzes 5 des Artikels 105a der Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 5. April 2022 zur ?nderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuers?tze umzusetzen.
Diese Bestimmung erm?glicht es den Mitgliedstaaten, die geltenden Mehrwertsteuers?tze f?r eine bestimmte Anzahl von Leistungen, die nicht in einer Liste von Gegenst?nden und Dienstleistungen in Anhang iii der Richtlinie aufgef?hrt sind, auf 12 % zu senken, um die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu erreichen.
Malta wendet diese Bestimmung auf die kurzfristige Vermietung von Booten zur rein privaten Nutzung an. Derzeit betr?gt der MwSt-Normalsatz in Malta 18 %. Mit der Umsetzung dieser Bestimmung in maltesisches Recht wird der Mehrwertsteuersatz f?r das Vermieten von Sportbooten um 6 % auf 12 % gesenkt.
Durch diese Bekanntmachung wird in der Achten Anlage des Mehrwertsteuergesetzes (Kapitel 406) unter Punkt 14 Folgendes hinzugef?gt
“Die Vermietung eines Bootes zur rein privaten Nutzung an eine Person aufgrund eines Vertrages f?r eine Dauer oder einen Teil einer Dauer, die zusammen mit der Dauer einer fr?heren Vermietung desselben Gegenstandes oder eines anderen Gegenstandes derselben Art an diese Person w?hrend der letzten zw?lf (12) Monate, die mit dem Datum des Beginns der jetzigen Vermietung enden, f?nf (5) Wochen nicht ?berschreitet”.
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 ein Mehrwertsteuersatz von 12 % f?r die Vermietung von Sportbooten ab MALTA f?r eine Dauer von nicht mehr als f?nf Wochen gelten wird.
Nun, Malta will damit das Chartergesch?ft ab Malta ankurbeln.
Ob das damit klappt, bezweifele ich. Malta selbst ist als Revier nicht spannend.
Sizilien und Tunesien viele SM weg, alles andere noch weiter und f?r Yachten unter 24 m oft schon wetterbedingt kein Vergn?gen.



