Reisebestimmungen für Geschäftsreisen

Reisen rund um die Verwaltung bzw. den Betrieb einer Yacht gelten allgemein als „Geschäftsreisen“.

Was bei der Ein- oder Ausreise in Bezug auf Deutschland zu beachten ist, finden Sie hier zusammengestellt:

Die International Air Transport Association (IATA) berichtet als Dachverband der Fluggesellschaften in einer Länderliste unter www.iatatravelcentre.com über die verbreiteten Einschränkungen im weltweiten Luftverkehr.

Auf der interaktiven Plattform Re-open EU der Europäischen Kommissionfinden Reisende unter anderem Echtzeitinformationen zur Situation an den ?Grenzen, Reisebeschränkungen und Tourismusdienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten.

In welchen Fällen die Einreise nach Deutschland eingeschränkt ist, erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums bzw. des Auswärtigen Amtes.

Zu den Verordnungen der Bundesländer gelangen Sie hier: 

Regelungen in den Bundesländern

Unter den nachfolgenden Links finden Sie einschlägige Informationen zu den Quarantänevorschriften der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin                                      

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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