Malta-Lease: It´s not the scheme – it´s the approach to it what only counts – Part 1
Yacht-Mehrwertsteuer in Frankreich
Private Yacht als Konsumgut
Yacht-Importe aus der Türkei in die EU
Bedingungen für kommerzielle Yacht-Vercharterung in Kroatien
Gesellschaftsgründungen im Ausland: Nicht- und Halbwissen = Gefahr
No changes to VAT rules on pleasure yachts for Malta, but…
Yacht-Verträge: Deutsches Recht aber Englische Sprache
Yacht-Kauf: Deutsches Vertragsrecht in Englischer Sprache beurteilt
Unterliegt ein Vertrag dem deutschen Recht, ist aber in englischer Sprache rechtsgültig verfasst, die auch Vertragssprache ist, so können sich die Parteien ab Januar 2018 freuen:
Deutsches Recht unter deutscher Zivilprozessordnung aber verhandelt in Englisch ist dann auf Antrag und je nach Vereinbarung der Parteien am Landgericht Frankfurt am Main in einer speziellen English-language division (Kammer für Handelssachen) möglich.
German courts and law “made in Germany” but — in English!

