Immer mehr Versicherungsansprüche rund um Yachten vor Gericht

Nicht alle Versicherungsanspr?che im Yachtbereich landen vor Gericht. Viele Versicherungsf?lle werden erfolgreich abgewickelt, ohne dass rechtliche Schritte erforderlich sind. Leider landen aber immer mehr F?lle vor Gericht und werden oft mit au?ergew?hnlicher H?rte gef?hrt – ein signifikanter Zuwachs in den letzten Jahren.

Yachteigner f?hlen sich dann bei hohen Pr?mien regelrecht “im Regen stehen gelassen”. S?tze wie “Mir wurde diese Versicherung doch besonders empfohlen”, Der Makler hat mir doch extra versichert, wie gro?z?gig seine Versicherung Sch?den abwickelt”, “Ich zahle seit 5 Jahren hohe Pr?mien und nun dieser ?rger”, h?ren wir in der Praxis laufen. Versicherungsnehmer stehen mit hohen Sch?den im Regen und haben dazu noch mit beachtlichen Summen in Vorleistung zu gehen, um die Deckung durchzusetzen.

Mein Rat: Versicherungen sind keine Altruisten. Ihre Gewinne liegen dort, wo sie nicht zahlen. Sie sollten als Versicherungsnehmer immer darauf vorbereitet sein, rechtliche Schritte zu unternehmen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Anspr?che ungerechtfertigt abgelehnt oder nicht angemessen behandelt werden.

Wir haben Gr?nde zusammengestellt, warum Versicherungsnehmer rechtliche Schritte gegen die Versicherung unternehmen m?ssen:

  1. Interessenkonflikt: Versicherungsunternehmen haben oft ein finanzielles Interesse daran, Schadenszahlungen zu minimieren. Daher versuchen sie, Anspr?che abzulehnen oder den Schadenswert zu minimieren.
  2. Komplexe Vertragsbedingungen: Versicherungspolicen sind oft von komplexen und verwirrenden Klauseln und Bedingungen gepr?gt. Versicherungsnehmer k?nnen Schwierigkeiten haben, die Details ihrer Policen zu verstehen und zu interpretieren. Hier gilt es, die Bedingungen zu kl?ren und sicherzustellen, dass Anspr?che gem?? den Vertragsbedingungen geltend gemacht werden.
  3. Ablehnung von Anspr?chen: Versicherungsunternehmen lehnen Anspr?che aus verschiedenen Gr?nden ab, selbst wenn sie berechtigt sind. Das ist Taktik. Gerade bei hohen Schadenssummen werden seitens der Versicherung enorme Summen f?r Gutachter und Anw?lte investiert, um die Deckungsforderung abzuwehren. Gelingt dies bereits bei einem Bruchteil der F?lle, weil der Versicherungsnehmer nicht mit entsprechenden Investitionen in Vorlage gehen m?chte oder kann, wird bei der Versicherung hohe Liquidit?t gespart.
  4. Verz?gerungstaktiken: Manchmal verz?gern Versicherungsunternehmen die Bearbeitung von Anspr?chen absichtlich, um den Druck auf Versicherungsnehmer zu erh?hen, ihre Anspr?che aufzugeben oder zu reduzieren. Auch das ist Taktik. Geht sie bereits bei einem Bruchteil der F?lle durch, wird hohe Liquidit?t gespart.
  5. Uneinigkeit ?ber den Schadensumfang: Es kann Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern dar?ber geben, wie hoch der Schaden ist und welche Kosten gedeckt werden sollten.
  6. Vertragsverletzungen: Wenn ein Versicherungsunternehmen gegen die Vertragsbedingungen oder geltende Gesetze verst??t, kann dies rechtliche Schritte seitens des Versicherungsnehmers erfordern.
  7. Vorsicht bei Maklern: Pr?fen Sie, ob diese IHRE Interessen wirklich vertreten. Es gibt Makler, denen geh?ren die Anteile an Versicherungen, mit denen dann der Kontrakt geschlossen wird. Bei solchen Interessensverflechtungen k?nnen Sie nicht erwarten, dass Sie im Mittelpunkt stehen. Rein theoretisch ist der Versicherungsmakler im Schadensfall jedoch regelm??ig verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Hilfestellung bei der Regulierung des Schadens, insbesondere bei der Erstellung der Schadensanzeige aber auch bei der weiteren Abwicklung zu geben. Der Bundesgerichtshof hat 2016 die Pflichten des Maklers gegen?ber dem Versicherungsnehmer i.S. eines Sachwalters mit Garantenstellung klargestellt. Die Pflichten des Versicherungsmaklers enden nicht mit der Vermittlung des Versicherungsvertrages. Der Makler hat im Schadenfall die Verpflichtung, den Versicherungsnehmer sachkundig zu beraten, f?r sachgerechte Schadenanzeigen zu sorgen und bei der Abwicklung die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen. Lieder ist die Praxis anders und wir m?ssen Makler immer wieder in diese Pflicht nehmen.
  8. Vorsicht bei Assekuradeuren: Diese agieren im Namen und f?r die Versicherung und stehen schon gar nicht im Lager des Versicherungsnehmers. Der Assekuradeur steht in den Schuhen eines oder mehrerer Versicherer. In der Praxis sind es eigentlich immer mehrere Versicherer. Der Assekuradeur handelt in eigenem Namen, aber f?r Rechnung eines Versicherungsunternehmens Versicherungspolicen zeichnet, vergleichbar dem Underwriter des britischen Versicherungsmarktes. Er f?hrt aber auch die Schadenregulierung durch. Zu pr?fen ist immer, ob es sich um einen laufend gepr?ften Assekuradeur handelt, denn es unterliegt zum einen dem Agenturvertrag zwischen Versicherer und Assekuradeur und – in Anerkennung des VAG Versicherungsaufsichtsgesetzes in ? 9 der Verpflichtung, sich alle zwei Jahre einer Pr?fung zu unterziehen.

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