Nicht-EU-Staaten: Reisen in 10 Staaten möglich
Deutschland hat für 10 Staaten außerhalb der EU die Reisewarnung aufgehoben. Dabei handelt es sich um:
- Australien
- Georgien
- Kanada
- Neuseeland
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
- Für Japan, Südkorea und China gelten die Lockerungen unter Vorbehalt, wenn diese Länder auch Menschen aus Deutschland wieder die Einreise erlauben. Dies ist bisher nicht der Fall.
Für Reisende aus Risikogebieten gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht, falls sie kein negatives Testergebnis für das Coronavirus vorweisen können.
Andorra: Freie Einreise möglich
Andorra erlaubt seit dem 15. Juni die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss.
Für Reisende aus anderen als den vorgenannten Ländern gilt in der Regel eine häusliche Quarantäne von 15 Tagen. Mit einem PCR-Test oder einem Antikörper-Test kann die häusliche Quarantäne gegebenenfalls vermieden beziehungsweise aufgehoben werden. Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten einen Krankenversicherungsschein für das Ausland bei Einreise vorlegen können.
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Antigua und Barbuda wieder bereisbar
Antigua und Barbuda Der kleine Inselstaat führt verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Temperaturmesserungen durch. Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni wieder geöffnet. Auch der Schiffsverkehr ist wieder zugelassen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Bei Einreise am Flughafen muss eine Maske getragen werden. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Es kann ein Covid-19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein Covid-19-Test vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Diese kann im Hotel erfolgen, beziehungsweise nach Genehmigung der Behörden im Eigenheim. Alternativ kann ein Covid-19-Test vor Ort nachgeholt werden und die Quarantäne-Pflicht entfällt bei negativem Ergebnis. Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Albanien: Grenze offen
Albanien Die Landgrenzen sind seit dem 1. Juni, der Flughafen Tirana ist seit dem 15. Juni für den Flugverkehr wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantäne-Pflicht nach Einreise. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland.
In Albanien gilt ein landesweiter Ausnahmezustand bis zum 23. Juni.
Aruba: Schrittweise Wiedereröffnung
Aruba Besucher aus Bonaire und Curaçao können seit dem 15. Juni wieder einreisen, Gäste aus der Karibik (mit Ausnahme der Dominikanischen Republik und Haiti), Europa und Kanada seit dem 1. Juli, gefolgt von Besuchern aus den USA vom 10. Juli an. Aruba hat die Covid-19-Fälle auf der Insel schnell identifiziert und behandelt. Neue Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle wurden inselweit und vor allem für Tourismus- und Gastgewerbebetriebe eingeführt, damit sich die Bewohner und Besucher sicher fühlen können. Jedes Jahr kommt mehr als eine Million Besucher aus der ganzen Welt nach Aruba.
Belgien: Grenzen seit 15. Juni offen
Belgien Belgien war von Covid-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle ist kontinuierlich sinkend. Pro Kopf am stärksten betroffen war die Provinz Limburg, danach die Provinzen Lüttich und West-Flandern, gefolgt von den Provinzen Flämisch-Brabant, Luxemburg und Brüssel.
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantäne-Pflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38 Grad Celsius verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafen-Gebäude.
Bulgarien: Reisen wieder möglich
Bulgarien Das Land ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Sofia und Plovdiv.
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden – eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Dänemark: Grenze zum 15. Juni auf
Dänemark Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der Covid-19-Infektionszahlen.
Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen beispielsweise in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Personen notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von Covid-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zur Zeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Einreisen in die Färöer Inseln sowie nach Grönland sind für Personen mit Wohnsitz in Deutschland seit dem 15. Juni wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf Covid-19 zur Einreise benötigt.
Dubai: Grenzen ab 7. Juli geöffnet
Dubai Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr wird weiterhin vor touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (beispielsweise Touristen) sollen vom 7. Juli an wieder nach Dubai reisen dürfen. Für sie soll ebenfalls die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests bei der Einreise gelten. Des Weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre ist seit 25. Juni aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 ist die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen Covid-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Estland: Offen seit 1. Juni
Estland Seit dem 1. Juni ist die 14-tägige Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Estland für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten entfallen, sofern der Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden Covid-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit zum darauffolgenden Montag.
Air Baltic, Easyjet und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der estnischen Regierung vom 18. März bleiben die Grenzen zu Russland bis auf weiteres geschlossen.
Der von der estnischen Regierung verhängte nationale Notstand endete am 17. Mai. Bis 30. Juni dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien nur mit maximal 100 Personen und bei maximal 50-prozentiger Belegung der Raumkapazität stattfinden, dies gilt auch für Museen, Kinos, Theater, Konzerte et cetera. Voranmeldung beziehungsweise Online-Ticket-Kauf wird empfohlen. Vom 1. Juli an sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis maximal 500 Personen und im Freien bis maximal 1000 Personen erlaubt, einschließlich Sportveranstaltungen mit Zuschauern, vorausgesetzt die Abstandsregeln (2+) werden eingehalten und die Platzkapazität wird nur zu 50 Prozent ausgenutzt.
Frankreich: Grenzen sind seit 15. Juni geöffnet
Frankreich Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert.
Reisende aus Großbritannien und Nordirland nach Frankreich ohne bestimmte wichtige Einreisegründe werden zu einer freiwilligen Quarantäne eingeladen. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur Covid-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).
Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Griechenland: Online-Formular ausfüllen
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi.
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung, der bei Einreise vorzuzeigende QR-Code wird in der Regel einen Tag vor Einreise per Email zugesandt. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500 Euro möglich.
Einige Fluggesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nach bislang vorliegenden Erfahrungswerten liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die Passenger Locator Form (PLF) sind der griechischen Regierung bekannt; an einer Problemlösung wird gearbeitet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien (nur Grenzübergang Promachonas) ist uneingeschränkt möglich, COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt. Eine Einreise von Serbien, Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist für den Personenverkehr weiterhin nicht gestattet. Ab wann eine Einreise wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Großbritannien: Ab in Quarantäne
Großbritannien Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alarmstufe 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise sowie eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Die britische Regierung hat angekündigt, diese Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufzuheben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind. Für Schottland, Nordirland und Wales bleibt die Quarantäne bis auf weiteres in Kraft.
Die elektronische Anmeldung soll auch nach dem 10. Juli 2020 weiter erforderlich sein. Die elektronische Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Irland: Entscheidung nach 20. Juli
Irland Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäne-Regelungen nach wie vor abgeraten. Die Covid-19-Zahlen sind derzeit stark rückläufig und bewegen sich im niedrigen zweistelligen Bereich (Neuinfektionen) bzw. im einstelligen Bereich (Todesfälle). Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin und weitere Teile der Ostküste (Cork).
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, das heißt sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig beispielweise durch Anrufe von der Polizei kontrolliert.
Für ausgewählte Länder könnte Irland die Quarantäne-Pflicht nach dem 20. Juli aufheben. Noch gibt es zwar keine Liste dieser Länder, es soll sich jedoch um Staaten handeln, die ähnliche oder niedrigere Infektionsraten als Irland haben. Deutschland wäre dann wohl in jedem Fall dabei.
Island:Test oder Quarantäne
Island Reisende aus Hochrisikogebieten (aktuell alle Gebiete außer Grönland und Färöer), auch Touristen, müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das unter anderem Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Seit dem 15. Juni können Reisende wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen Covid-19 Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9000 Isländische Kronen (umgerechnet etwa 58 Euro, bei Zahlung vor Einreise) und 11.000 Kronen (umgerechnet etwa 70 Euro, bei Zahlung nach Einreise). Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.
Italien: Seit 3. Juni wieder offene Grenzen
Italien Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Aus Deutschland sowie aus dem gesamten EU/Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise seit Anfang Juni ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien – noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht für Reisende aus Nicht-EU-Ländern die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
ZT#Jamaika: Einreisen wieder möglich#/ZT#
Jamaika Vom 15. Juni an dürfen auch internationale Urlauber wieder in das Land reisen. Dabei gelten strenge Hygiene-Regeln. So muss jeder Reisende am Flughafen einen Temperatur-Scanner passieren, um erhöhte Körpertemperatur und somit mögliche Krankheitssymptome auszuschließen.
Außerdem müssen sich internationale Besucher darauf einstellen, dass der Zugang zu bestimmten Abflugs- oder Ankunftsterminals temporär reguliert wird, um zu große Menschenansammlungen vorzubeugen. Die Arbeitsplätze der Flughafen-Mitarbeiter wurden mit Plexiglasscheiben und Sprechanlagen ausgestattet, um auch hier eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Diese Grundmaßnahmen in Kombination mit regelmäßigen kurzen Temperaturchecks gelten auch für die Hotels sowie für jede öffentliche Aktivität. Im Wasser entfällt die Maskenpflicht natürlich.
Kosovo lässt Ausländer wieder einreisen
Kosovo Die kosovarischen Behörden erlauben Ausländern seit dem 9. Juni die Einreise nach Kosovo wieder ohne Auflagen solange Reisende keine Krankheitssymptome zeigen. Bei der Einreise finden verstärkte Kontrollen und Gesundheitsprüfungen statt. In der Vergangenheit wurden einschränkende Maßnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie durch die kosovarische Regierung sehr kurzfristig beschlossen und umgesetzt. Sollten die Infektionszahlen in Kosovo wieder stark ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass Landgrenzen und der Flughafen sehr kurzfristig wieder geschlossen werden. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, unter anderem bestehen nur sehr begrenzte Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen und begrenzte Covid-19-Testmöglichkeiten.
Kroatien wieder geöffnet
Kroatien Das Covid-19-Infektionsaufkommen war in Kroatien über mehrere Wochen niedrig, nimmt zuletzt allerdings stark zu. Regionale Schwerpunkte sind bisher die Hauptstadt und das Umland von Zagreb, Slawonien sowie die Gespanschaft Mitteldalmatien.
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien besteht keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht mehr. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer Covid-19-Negativbescheinigung ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Lettland: Vorsichtige Lockerung
Lettland Seit dem 3. Juni ist die 14-tägige Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschland und den meisten Staaten Europas entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden Covid-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettische Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni aufgehoben. Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Es besteht Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, das heißt beispielsweise in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
Liechtenstein: volle Reisefreiheit
Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wieder vollständig geöffnet.
Litauen: Öffnung seit 1. Juni
Litauen Die Einreise von Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien und Nordirland leben und sich dort zuletzt aufgehalten haben, ist gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden, darunter Deutschland. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags vom Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht.
Von der 14-tägigen Quarantäne befreit sind alle Personen, die aus Staaten einreisen, in denen weniger als 15 Fälle je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese Bedingung erfüllen, wie derzeit Deutschland, wird ebenfalls montags Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht. Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen Covid-19-Test vornehmen lassen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden.
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen, et cetera zu Einschränkungen kommen. In Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht bis zum 17. Juni, danach wird das Tragen einer Maske empfohlen. Vor Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
Luxemburg: Grenzen sind geöffnet
Luxemburg Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Malta: Grenze öffnet zum 1. Juli
Malta Seit dem 1. Juli können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (so genannter „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2 Grad Celsius oder mehr, wird ein Covid-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des Covid-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten Covid-19-Tests nach Ablauf des Quarantäne-Zeitraums erlaubt.
Weitere Lockerungen werden für den 15. Juli erwartet
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Nonstop-Dienste nach Deutschland werden wieder angeboten.
Monaco: Grenze steht offen
Monaco Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können seit dem 16. Juni wieder über Frankreich nach Monaco einreisen. An diesem Datum hat Frankreich seine Grenzen geöffnet. Der internationale Flughafen Nice-Côte d’Azur verbindet Monaco derzeit mit Frankfurt (seit Anfang Juni, dreimal wöchentlich), München (seit Mitte Juni, viermal wöchentlich), Wien (per Ende Juni, zweimal wöchentlich), Zürich (seit Anfang Juni, viermal wöchentlich) und Genf (seit Mitte Juni, fünfmal wöchentlich).
Völlig neu gestartet wurde der Vorplatz vor der Spielbank, der Place du Casino. Der grasbewachsene Hügel, den Einheimische liebevoll „Camembert“ nannten, ist einer eleganten und weitläufigen Esplanade gewichen, die den Blick auf die prächtigen Belle-Époque-Gebäude des Hôtel de Paris, des Café de Paris und des Casinos freigibt. Gesäumt von 20 Palmen erinnert der neue Platz an die ursprüngliche Architektur von 1850.
Auch die Hotels sind wieder geöffnet beziehungsweise öffnen zum 19. Juni (Metropole Monte-Carlo), zum 26. Juni (Meridien Beach Plaza), zum 3. Juli (Monte-Carlo Beach) und voraussichtlich zum 8. Juli (Hermitage Monte-Carlo).
Montenegro: Reisewarnung!
Montenegro Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro weiterhin gewarnt.
Nach Informationen des Nationalen Koordinierungsrates für ansteckende Krankheiten in Montenegro nehmen die Neuinfektionen seit Juni in ganz Montenegro zu. Folgende Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 wurden von den montenegrinischen Behörden ergriffen: für die Städte Rozaje und Gusinje wurde eine Quarantäne-Sperre verhängt, für Bijelo Polje wurde im ganzen Stadtgebiet Maskenpflicht verordnet. Im ganzen Land gilt die Pflicht in öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Aufgrund der Entwicklungen sind weitere Einschränkungen auch in anderen Regionen möglich. Die aktuelle Sachlage ändert sich täglich, die Entwicklung ist dynamisch.
Seit 1. Juni ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht. Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-KFZ zwischen Städten und Gemeinden sind wieder uneingeschränkt möglich.
Niederlande: Campen zur Jahresmitte möglich
Niederlande Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Das Königreich der Niederlande ist von Covid-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen.
Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben, Crew-Mitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Es gelten besondere Einreise- und teilweise auch Quarantäne-Bestimmungen. Es bestehen noch weitgehend Einreise- und Anlegeverbote für Schiffe. Die Einreise wird erst sukzessive möglich sein, zunächst in Aruba.
Nordmazedonien: Grenzen geöffnet
Nordmazedonien Die Einreise nach Nordmazedonien ist seit dem 26. Juni wieder uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen. Der Flugverkehr an den internationalen Flughäfen Skopje und Ohrid soll zum 1. Juli wieder aufgenommen werden.
Das Auswärtige Amt warnt jedoch nach wie vor vor notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Nordmazedonien. Das Land ist von Corona stark betroffen und weist derzeit hohe Infektionszahlen auf.
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung). Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder geöffnet. Alle Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen sind geöffnet.
Norwegen: Grenzen öffnen zum 15. Juli
Norwegen Reisende aus Deutschland und weiteren Staaten des Europäischen Wirtschafts- und des Schengen-Raums können bald wieder nach Norwegen reisen, sofern dies die Corona-Zahlen des jeweiligen Landes erlauben.
Ihre Regierung beabsichtige, Reisen aus diesen Ländern zum 15. Juli wieder quarantänefrei zu ermöglichen, gab Ministerpräsidentin Erna Solberg bekannt. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Der Coronavirus-Ausbruch muss in dem jeweiligen Land unter Kontrolle, die Infektionszahlen dementsprechend niedrig sein.
Die norwegische Gesundheitsbehörde soll bis zum 15. Juli eine Liste mit Ländern und Regionen ausarbeiten, für die aufgrund von deren Infektionszahlen weiter Reisebeschränkungen gelten werden. Deutschland könnte wegen seiner derzeit niedrigen Quoten – bis auf die Kreise Gütersloh, Warendorf und Göttingen – zu denen gehören, die weiter einreisen dürfen. Für Schweden hingegen dürfte weiterhin ein Einreiseverbot gelten.
Auch Norweger, die nach Schweden reisen, müssen nach ihrer Rückkehr weiter für zehn Tage in Quarantäne, machte Solbergs Regierung bereits klar. Dazu zählt auch wieder die Insel Gotland, die die Regierung jüngst davon ausgenommen hatte.
Österreich: Freie Einreise seit 4. Juni
Österreich Das Land ist von COVID-19 inzwischen insgesamt weniger betroffen; es werden aber regional steigende Infektionszahlen z.B. in Teilen Oberösterreichs vermeldet.
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Portugal und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines ktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Mehr dazuTrotz PandemieIn diese Länder können Deutsche wieder reisen
Polen: Offen seit 13. Juni
Polen Seit dem 13. Juni ist die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantäne-Pflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni wieder möglich. Internationale Flugverbindungen nach und ab den Efta- und EU-Staaten (ohne Großbritannien, Schweden und Portugal) sind seit dem 16. Juni wieder erlaubt. Für andere Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis zum 30. Juni. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitzplätze oder 30 Prozent aller Plätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze. Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht. Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos, Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen. Wiederaufnahme von Proben und Ähnlichem Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés. Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 2-Meter-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.
Portugal: Flugreisen möglich
Portugal Derzeit gibt es keine bekannten Einreise-Beschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt. Es gibt zudem ein Online-Formular für Reisen zwischen den Inseln.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen Covid-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage beziehungsweise Erhalt eines negativen Covid-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien Covid-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Seit dem 1. Juli können Reisende auch erst bei Einreise einen Covid-19-Test durchführen lassen und das Testergebnis ohne Einschränkungen abwarten können. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie Covid-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 1. Juli einige Lockerungsmaßnahmen bis zunächst 14. Juli zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen dort um 20 Uhr, Supermärkte um 22 Uhr, Restaurants um 23 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie beispielsweise Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Online-Plattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Rumänien: Starke Corona-Zunahme
Rumänien Das Land war von Covid-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Bra?ov und Vrancea.
Das Einreise-Verbot vom 22. März für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine Covid-19-Symptome aufweisen. Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen unter anderem für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation aber wieder eingeführt werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Schweden: Grenzen offen
Schweden Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinerlei Einreise-Beschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Alerdings warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden, da in dem Land die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den vergangenen 7 Tagen (Stand: 16. Juni) überschritten worden ist. Und: Die weltweite Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums für Reisen aus Schweden ins Ausland gilt bis 15. Juli.
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Eine zwischenzeitliche Begrenzung der Inlandsreisen auf einen bestimmten Radius wurde wieder aufgehoben, unnötige Reisen sollen jedoch weiterhin vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot oberhalb von 49 Personen, das auch für Sportveranstaltungen gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, wenn auch unter Umständen in geringerer Frequenz. Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so beispielsweise nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen. Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen.
Schweiz: Grenzen sind geöffnet
Schweiz Deutsche Staatsangehörige können wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen sowie Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den vorgenannten Staaten gelten wieder uneingeschränkt.
Generelle Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht. Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Es besteht keine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
Serbien: Einreisen ohne Einschränkungen möglich
Serbien Seit dem 22. Mai ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden Covid-19-Maßnahmen. Das Auswärtige Amt warnt allerdings vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin.
Nach einer deutlichen Zunahme der Coronavirus-Infektionen wurde nun (Stand: 7. Juli) für Belgrad und für mehrere andere Städte und Gemeinden der Ausnahmezustand verhängt. Für Belgrad wurde eine Ausgangssperre von Freitag (10. Juli) bis Montag (13. Juli) ausgesprochen.
Es dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. In Geschäften, Shopping-Malls, Cafés, Restaurants, Nachtclubs et cetera besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
In ganz Serbien besteht die Pflicht, im öffentlichen Personenverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Des Weiteren werden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und das Einhalten von Abstandsregeln empfohlen.
Slowakei: Grenzen per 15. Juni wieder offen
Slowakei Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine statt. Die drei internationalen Flughäfen Pressburg, Poprad und Košice wurden wieder geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal et cetera) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Slowenien: Grenzen seit 31. Mai offen
Slowenien Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder ohne Quarantäne-Pflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten der Länderliste haben, unterliegen weiterhin einer 14-tägigen Quarantäne-Pflicht. Diese besteht nach wie vor auch für solche Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Land aufgehalten haben, das als Risikoland eingestuft ist – darunter Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Ferneti?i/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind grundsätzlich verboten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.
Spanien: Vorab-Formular ausfüllen
Spanien Das Land gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Taiwan: Für Geschäftsreisen geöffnet
Die Einreise nach Taiwan ist seit dem 29. Juni einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt, darunter Geschäftsreisenden, Familienangehörigen und Besuchern zu anderen Zwecken als Privatbesuchen oder Tourismus bis maximal drei Monate mit einem Visum einer Taipei-Vertretung, Inhabern einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA), eines „Business Visums“ oder „Covid-19-Visums“ einer Taipei-Vertretung.
Für Studierende und Sprachstudenten sind Einreise-Möglichkeiten vorgesehen. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern weiterhin untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie. Für Einwohner Hongkongs oder Macaus gelten für die Einreise nach Taiwan besondere Regeln.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit wie bisher nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, in einem aufnahmebereiten Hotel, einer Privatunterkunft oder in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft in häusliche Quarantäne begeben. Die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen wird von den taiwanischen Gesundheitsbehörden streng überwacht. Die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Alle Reisenden müssen bei Einreise zusätzlich einen negativen Covid-19-PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Vor Ablauf der Quarantäne erfolgt ein weiterer Covid-19-Test. Die Kosten für sowohl einen Covid-19-Test als auch einer eventuellen Covid-19-Behandlung trägt der Reisende.
Tschechien-Grenze geöffnet
Tschechien Das Land war von Covid-19 weniger betroffen.
Die Tschechische Republik hat am 15. Juni ein Ampel-System eingeführt. Das Infektionsrisiko wird in grün gekennzeichneten Ländern, darunter Deutschland, als gering bewertet, orange bedeutet mittleres und rot hohes Risiko. Die epidemiologische Bewertung wird in wöchentlichen Abständen überprüft.
Die Einreise ist für alle EU-Staatsangehörige ohne Angabe von Gründen gestattet und für Ausländer mit nachgewiesenem langfristigem oder Daueraufenthalt in einem EU- oder Schengenstaat der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen in der Regel ebenfalls gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben.
Bei Einreise nach Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie von mehr als 12 Stunden muss innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines PCR-Covid-19-Tests aufgesucht werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantäne-Pflicht und Pflicht zur Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
EU-Staatsangehörige und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Ländern der roten Kategorie haben, können grundsätzlich nur dann einreisen, wenn sie im internationalen Transportverkehr arbeiten oder Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sind.
Die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für alle aus Ländern der roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transit. Sie besteht im Übrigen nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Derzeit sind dies die gesamte mährisch-schlesische Region und Prag. In Prag besteht die Pflicht bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen. Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
Tunesien: Quarantäne und Test entfallen
Das tunesische Gesundheitsministerium legt die Reisebeschränkungen fest und unterteilt nunmehr die Herkunftsländer der Touristen in zwei Kategorien.
Zur „grünen“ Kategorie von Ländern mit niedriger Covid-19-Infektionsrate gehören Deutschland, Österreich, Luxemburg und die Schweiz. Hier entfallen die bisherigen Einreisebeschränkungen wie der Corona-Test und eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit.
Für diese Gruppe gilt jedoch wie für jeden anderen Einreisenden: Vor Abreise muss ein Formular zur Selbstauskunft ausgefüllt werden. Dies ist online möglich. Jedem Einreisenden wird bei Ankunft am Flughafen oder im Hafen in Tunesien die Temperatur gemessen. Die Touristen müssen das offizielle Hygieneprotokoll in Hotels, Restaurants, am Strand und bei übrigen Aktivitäten im Land einhalten.
Zur „orangenen“ Kategorie zählen Länder mittlerer Infektionsrate. Hier ist ein negativer Corona-Test, der bei Abflug oder Abfahrt mit dem Schiff nicht älter als 120 Stunden sein darf, erforderlich. Touristen aus diesen Ländern dürfen sich ausschließlich im Hotel aufhalten und können nur im Rahmen geführter Touren Ausgrabungsstätte und Monumente besuchen. Am sechsten Tag können sie einen zweiten Test machen. Wenn dieser erneut negativ ausfällt, dürfen auch sie sich frei im Land bewegen, unter Einhaltung des Hygieneprotokolls.
Reisende aus Ländern, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, ist die Einreise nach Tunesien im Moment nicht möglich.
Türkei: Es gibt wieder internationale Flüge
Türkei Die Türkei hat das Einreise-Verbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren Symptomen ein Corona-Test. Bei positivem Test wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantäne-Maßnahmen sind möglich. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind wieder offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Für Menschen über 65 Jahre gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unterliegen unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten keiner Ausgangssperre mehr. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni aufgehoben. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Ungarn: Grenzen stehen offen
Ungarn Nach Aufhebung der nationalen Gefahrenlage am 18. Juni dürfen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Islands, Liechtensteins, Norwegens sowie der Schweiz ohne Einschränkung auf dem Luft-, Land- oder Wasserweg nach Ungarn einreisen.
Für Einreisen aus anderen Herkunftsgebieten ist eine Sondergenehmigung und 14-tägige Selbstquarantäne erforderlich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online bei der ungarischen Polizei erfolgen.
Die Grenzkontrollen zu den benachbarten Schengen-Staaten Österreich, Slowakei und Slowenien sind seit 15. Juni aufgehoben. An den Schengen-Außengrenzen zu Kroatien, Rumänien, Serbien und der Ukraine finden die üblichen Grenzkontrollen statt.
Vereinigte Arabische Emirate: Dubai öffnet sich zum 7. Juli
Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr wird weiterhin vor touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (beispielsweise Touristen) sollen vom 7. Juli an wieder nach Dubai reisen dürfen. Für sie soll ebenfalls die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests bei der Einreise gelten. Des Weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre ist seit 25. Juni aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 ist die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen Covid-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Zypern: Fast für alle Reisenden offen
Zypern Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung gegebenenfalls an. Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen.
Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei 2 bis 3 Prozent der Reisenden Covid-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein Covid-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde.
Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.
Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug auf einer offiziellen zyprischen Website online registrieren. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der Flight Pass muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Die Kosten dieses Tests sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich zum derzeitigen Stand auf bis zu 60 Euro. Die Testergebnisse werden etwa 24 Stunden später zu Verfügung stehen, bis dahin hat sich der Reisende in der gebuchten Unterkunft in Selbstisolation zu begeben.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings nur für bestimmte Gruppen (Arbeiter, Studierende) und nicht Touristen. Für die Überquerung ist ein negativer COVID-19-Test erforderlich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.