MALTA: Wichtige Änderungen zur Registrierung des „Beneficial Owners“

Die Compliance in Malta nimmt immer neue Höhen. Formalien und Bürokratie haben in den letzten 5 Jahren in einem Maße zugenommen, wie wir es in keinem anderen EU-Land erlebt haben. Dinge zu regeln und voranzubringen wird immer aufwändiger und überall lauern Hürden. Denen gegenüber stehen immer weniger „Added Values“.

Hier die neuesten Verschärfungen der Transparenzgesetze:

In terms of the Companies Act (Register of Beneficial Owners) Regulations (the “Regulations”), companies registered in Malta are required to identify and maintain a register of their ultimate beneficial owners and provide information in that respect to the Malta Business Registry (the “MBR”) by filing the appropriate statutory form of notification as an initial submission and thereafter also filing notices whenever there is any change in the information initially submitted or in the capital of the company or, where applicable, to the company’s senior managing officials. The term “beneficial owner” refers, with respect to companies, to any natural person/s having ultimate ownership or control of the company through the direct or indirect ownership of (i) 25% plus one or more of the shares in the Company or (ii) more than 25% of the voting rights of the company or (iii) having other ownership interests (including through bearer shareholdings or control via other means such as through the exercise of a dominant influence or the power to appoint and remove the majority of the board of directors of the company) of more than twenty-five 25% in the company.

Officers, shareholders and ultimate beneficial owners of a Maltese company are subject to lump sum and ongoing daily penalties in case of failure to comply with these requirements. They are also liable on conviction to separate penalties should they knowingly or recklessly make a statement, declaration or otherwise provide the MBR with information that is misleading, false or deceptive.

Certain amendments to the Regulations were made in 2019. These included, among other things, a clarification of beneficial owners’ obligations to provide information, the period of time during which that information could be retained once the company was struck off and the fact that as of 1st January 2020, members of the general public would have had access to beneficial ownership information of companies (namely, to the name, month and year of birth, country of residence and nationality of the beneficial owner as well as the nature and extent of the beneficial interest held) which public access did in fact come into place as of the stated date.

The Regulations have been amended once again with effect from 16th June, 2020:

  • wider powers of on-site investigation for the Registrar of Companies;•heftier lump sum and continuing daily penalties for breaches and non-compliance (e.g. there’sbeen an introduction of a penalty of up to EUR 100,000 to which every officer of a company is liableshould the Registrar of Companies deem it necessary to update his records for that companyfollowing any detected mismatch of his records with company records during an on-site investigation);
  • an annual filing requirement (to be met within 42 days of the company’s anniversary of registration) confirming whether the personal details pertaining to the previously identifiedbeneficial owners (e.g change in name or nationality, change in country of residence, change inidentification number or type or country of issue of identification document) are correct or, if not,containing the new details together with certified true copies of documents evidencing the updateddetails;
  • a sanction whereby companies which have never submitted any beneficial ownershipinformation to the Registrar may be struck off with their assets devolving to the Governmentof Malta and their officers continuing to be liable for the default irrespective of the strike off.
  • an indication that beneficial ownership information of the company will be held by the liquidator forup to 10 years after a company is struck off; and
  • streamlined statutory notification forms.

ENSURE THAT ANY SUCH COMPANY HAS COMPLIED WITH ITS OBLIGATIONS UNDER THE REGULATIONS AND THAT ANY PROPOSED CHANGES TO THE SHAREHOLDERS OR ULTIMATE BENEFICIAL OWNERS (OR TO THEIR PERSONAL DETAILS) OR TO THE CAPITAL OF THE COMPANY OR TO, WHERE APPLICABLE, TO ITS SENIOR MANAGING OFFICIALS BE NOTIFIED TO THAT COMPANY’S OFFICERS AND LEGAL ADVISORS SO THAT PROPER GUIDANCE IS OBTAINED AND PLEASE ENSURE THAT THE COMPANY’S ANNUAL BENEFICIAL OWNERSHIP FILING IS ALWAYS MADE ON TIME.

ANY COMPANY WHICH IS CURRENTLY EXEMPT FROM MAKING BENEFICIAL OWNERSHIP SUBMISSIONS WILL NEED TO COMPLY WITH ALL REQUIREMENTS, INCLUDING THE NEW ANNUAL FILING REQUIREMENT, SHOULD THE EXEMPTION CEASE TO APPLY.


Gemäß den Vorschriften des Companies Act (Register of Beneficial Owners) (die „Vorschriften“) sind in Malta eingetragene Unternehmen verpflichtet, ein Register ihrer letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und zu führen und dem maltesischen Unternehmensregister (dem „MBR“) diesbezügliche Informationen zu übermitteln, indem sie die entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Form der Benachrichtigung als Ersteinreichung einreichen und danach auch Benachrichtigungen einreichen, wann immer es eine Änderung der ursprünglich eingereichten Informationen oder des Kapitals des Unternehmens oder gegebenenfalls der leitenden Angestellten des Unternehmens gibt. Der Begriff „wirtschaftlicher Eigentümer“ bezieht sich in Bezug auf Unternehmen auf jede natürliche Person/n, die das Unternehmen letztlich besitzt oder kontrolliert, indem sie direkt oder indirekt (i) 25% plus eine oder mehrere Aktien des Unternehmens oder (ii) mehr als 25% der Stimmrechte des Unternehmens besitzt oder (iii) andere Eigentumsanteile (einschließlich durch Inhaberaktien oder Kontrolle durch andere Mittel wie die Ausübung eines beherrschenden Einflusses oder die Befugnis zur Ernennung und Abberufung der Mehrheit des Verwaltungsrates des Unternehmens) von mehr als fünfundzwanzig 25% am Unternehmen besitzt.

Die leitenden Angestellten, Aktionäre und letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer eines maltesischen Unternehmens im Falle der Nichteinhaltung dieser Anforderungen pauschalen und laufenden täglichen Strafen. Sie sind auch bei Verurteilung zu gesonderten Strafen verpflichtet, wenn sie wissentlich oder leichtfertig eine Erklärung abgeben, eine Erklärung abgeben oder dem MBR auf andere Weise irreführende, falsche oder täuschende Informationen zur Verfügung stellen.

Änderungen aus 2019 beinhalteten unter anderem eine Klarstellung der Informationspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern, den Zeitraum, während dessen diese Informationen nach der Streichung des Unternehmens aufbewahrt werden konnten, und die Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2020 Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse von Unternehmen (namentlich zu Name, Geburtsmonat und -jahr, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang der gehaltenen wirtschaftlichen Beteiligung) gehabt hätten, die der Öffentlichkeit ab dem angegebenen Datum tatsächlich zugänglich waren.


Die Bestimmungen wurden mit Wirkung vom 16. Juni 2020 erneut geändert:

  • höhere Pauschalbeträge und weiterhin tägliche Strafen für Verstoß und Nichteinhaltung (z.B. wurde eine Strafe von bis zu 100.000 EUR eingeführt, für die jeder leitende Angestellte eines Unternehmens haftbar gemacht werden kann, sollte der Registrar of Companies es für notwendig erachten, seine Aufzeichnungen für dieses Unternehmen zu aktualisieren, nachdem während einer Untersuchung vor Ort eine Nichtübereinstimmung seiner Aufzeichnungen mit den Firmenunterlagen festgestellt wurde);
  • eine jährliche Einreichungspflicht (die innerhalb von 42 Tagen nach dem Jahrestag der Registrierung des Unternehmens zu erfüllen ist), die bestätigt, ob die persönlichen Angaben zu den zuvor identifizierten rechtmäßigen Eigentümern (z.B. Änderung des Namens oder der Nationalität, Änderung des Wohnsitzlandes, Änderung der Identifikationsnummer oder der Art oder des Landes, in dem das Identifikationsdokument ausgestellt wurde) korrekt sind oder, falls nicht, die neuen Angaben zusammen mit beglaubigten Kopien von Dokumenten, die die aktualisierten Angaben belegen, enthalten;
  • eine Sanktion, durch die Unternehmen, die dem Registerbeamten niemals Informationen über wirtschaftliche Beteiligungen vorgelegt haben, gestrichen werden können, wobei ihr Vermögen der Regierung von Malta übertragen wird und ihre leitenden Angestellten unabhängig von der Streichung weiterhin für die Nichterfüllung haftbar sind.
  • ein Hinweis darauf, dass Informationen über das wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens bis zu 10 Jahre nach der Streichung eines Unternehmens vom Liquidator aufbewahrt werden; und
  • gestraffte gesetzliche Meldeformulare.

STELLEN SIE SICHER, DASS EINE SOLCHE GESELLSCHAFT IHREN VERPFLICHTUNGEN GEMÄß DEN VORSCHRIFTEN NACHGEKOMMEN IST UND DASS ALLE VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN AN DEN AKTIONÄREN ODER DEN LETZTENDLICHEN WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERN (ODER AN IHREN PERSÖNLICHEN DATEN) ODER AM KAPITAL DER GESELLSCHAFT ODER GEGEBENENFALLS AN IHREN LEITENDEN ANGESTELLTEN DEN LEITENDEN ANGESTELLTEN UND RECHTSBERATERN DIESER GESELLSCHAFT MITGETEILT WERDEN, SO DASS EINE ORDNUNGSGEMÄßE BERATUNG ERFOLGT, UND STELLEN SIE BITTE SICHER, DASS DIE JÄHRLICHE ANMELDUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER DER GESELLSCHAFT STETS RECHTZEITIG ERFOLGT.

JEDES UNTERNEHMEN, DAS DERZEIT VON DER EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN VON WIRTSCHAFTLICHEM EIGENTUM BEFREIT IST, MUSS ALLE ANFORDERUNGEN, EINSCHLIEßLICH DER NEUEN JÄHRLICHEN ANMELDEPFLICHT, ERFÜLLEN, FALLS DIE BEFREIUNG NICHT MEHR GILT.

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