Die Entwicklung der Mehrwertsteuer (MwSt) auf Superyachten hat in den letzten Jahren eine deutliche Veränderung erfahren.

Diese Änderungen betreffen insbesondere die Steuerbehandlung von Yachtchartern, den kommerziellen Betrieb von Yachten und den Erwerb von Mehrwertsteuer-befreiten Yachten. Ein detaillierter Überblick der aktuellen Entwicklungen kann in drei Hauptkategorien unterteilt werden: MwSt auf Yachtcharter, gewerbliche Nutzung von Yachten und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der mehrmaligen Erhebung der Mehrwertsteuer.

1. Übergang zu prozentualen MwSt-Berechnungen

Einer der bedeutendsten Aspekte der aktuellen Entwicklungen ist der Übergang von pauschalen Mehrwertsteuerermäßigungen zu pro-rata-Berechnungen auf Yachtcharter. In Ländern wie Italien und Frankreich wurden lange Zeit Pauschalerlässe gewährt, wenn Yachten internationale Gewässer befuhren. Diese Praxis stand jedoch im Fokus der EU-Kommission, da sie zu unfairem Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten führte. Mit der neuen Verordnung ab 2020 müssen Ermäßigungen auf Yachtcharter nun anteilig auf Basis der im EU-Gebiet verbrachten Zeit oder der zurückgelegten Entfernung berechnet werden.

Der Übergang zu pro-rata-Berechnungen ist nicht nur komplex, sondern auch von praktischen Problemen begleitet. Beispielsweise müssen die Yachtbewegungen präzise überwacht werden, um die Nutzung innerhalb und außerhalb der EU-Gewässer korrekt zu erfassen. Die Durchsetzung dieser Vorschriften ist daher ein zentrales Anliegen der Steuerbehörden in Ländern wie Frankreich und Italien?.

2. Mehrwertsteuer auf Superyacht-Charter und kommerzielle Nutzung

Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 112/2006/CE fällt die Mehrwertsteuer auf Charterverträge an, wenn die Yacht innerhalb der EU-Gewässer genutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Steuer meist in dem Land erhoben wird, in dem die Yacht dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Startet ein Charter z.B. in Frankreich, so ist die gesamte Miete mit dem französischen Mehrwertsteuersatz von 20% belastet, auch wenn die Yacht in internationale Gewässer fährt oder andere EU-Länder besucht?.

Yachten, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden, profitieren in bestimmten Ländern von Mehrwertsteuerbefreiungen auf Waren und Dienstleistungen, wie Treibstoff oder Instandhaltungskosten. Diese Befreiungen sind jedoch an strikte Vorschriften gebunden. In Frankreich und Italien gelten zum Beispiel spezielle Befreiungen nur, wenn nachweislich kommerzielle Aktivitäten durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass sogenannte „Scheinregistrierungen“ als kommerzielle Yachten, die in Wirklichkeit nur privat genutzt werden, nicht länger zulässig sind. Die Steuerbehörden in diesen Ländern haben die Kontrolle über solche Registrierungen verschärft, was zu einer Zunahme von Strafen und Steuerforderungen geführt hat?.

3. Mehrfache Mehrwertsteuerpflicht und temporäre Zollregelungen

Eine häufige Herausforderung für Yachtbesitzer ist die Annahme, dass einmal gezahlte Mehrwertsteuer den Mehrwertsteuerstatus der Yacht auf Dauer sichert. Tatsächlich können jedoch bei der Änderung der Nutzung oder des Eigentums einer Yacht mehrmals im Lebenszyklus Mehrwertsteuerpflichten entstehen. Besonders beim Kauf einer „Mehrwertsteuer-bezahlten“ Yacht müssen Käufer sicherstellen, dass ausreichende Dokumente vorliegen, die den Mehrwertsteuerstatus nachweisen. Das Fehlen solcher Nachweise kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da die Steuerbehörden Nachzahlungen verlangen können?.

Ein weiteres wichtiges Konzept ist die temporäre Zollregelung, die es Nicht-EU-Flaggschiffen von Nicht-EU-Eignern/Nutzern ermöglicht, bis zu 18 Monate innerhalb der EU-Gewässer ohne Zahlung der Mehrwertsteuer zu operieren. Dieses Zeitfenster kann jedoch nicht überschritten werden, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht. Zudem gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von der Befreiung zu profitieren?(

4. Strafverfolgung und Risiken für Superyacht-Besitzer

Die Steuerbehörden in Frankreich und Italien haben ihre Bemühungen zur Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflichten im Superyachtsektor intensiviert. Yachten, die sich ohne gültigen Mehrwertsteuerstatus in den EU-Gewässern aufhalten, werden zunehmend mit hohen Strafen, einschließlich der Beschlagnahmung der Yacht, konfrontiert. Diese strengere Kontrolle ist eine Reaktion auf die hohen potenziellen Steuerbeträge, die mit Superyachten verbunden sind. Eine Yacht im Wert von 10 Millionen Euro könnte eine Mehrwertsteuerpflicht von 2 bis 2,5 Millionen Euro verursachen, wobei zusätzlich Strafen und Zinsen erhoben werden können.


Die aktuellen Entwicklungen in der EU-Mehrwertsteuerregelung für Superyachten machen deutlich, dass Yachtbesitzer und -betreiber zunehmend auf die Einhaltung der Vorschriften achten müssen. Insbesondere die präzise Berechnung der Mehrwertsteuer auf Charterverträge und die Überwachung der gewerblichen Nutzung stellen große Herausforderungen dar.

Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Steuer- und Rechtsexperten ist unerlässlich, um die Mehrwertsteuerpflichten zu minimieren und potenzielle Strafen zu vermeiden.

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