Yacht-Mehrwertsteuer in Frankreich

Mehrwertsteuer-Befreiung aufgrund des Europäischen Gemeinschaftsrechts Gemäß Artikel 148 Absätze a, c und d der Richtlinie 2006/112 / EG vom 28. November 2006 (“Mehrwertsteuerrichtlinie”) befreien die Mitgliedstaaten die folgenden Beträge von der Mehrwertsteuer: – Lieferungen, Umbauten, Reparaturen, Wartung, Vercharterung und Leasing von Schiffen, die für die Schifffahrt auf hoher See bestimmt sind, für den bezahlten Verkehr … Yacht-Mehrwertsteuer in Frankreich weiterlesen