Yacht-Lease: Die Tage der standardisierten „Schemes“ zum vergünstigten VAT PAID sind vorbei – wir bieten Alternativen

Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft uns einen Feind …
Oscar Wilde

Nicht anders geht es Malta. Seit gut 10 Jahren hat Malta mit einem VAT Lease Scheme zur schnellen und günstigen Erreichung des „VAT PAID Status“ – effektiv 5,4% nach nur einer kurzen Charterzeit – Superyachten angezogen.

Das wurde von Flaggen-Staaten, die damit nicht konkurrieren konnten nicht gern gesehen und so erhob die EU-Kommission im März 2018 eine Vertragsverletzungsklage. Malta war gezwungen im August 2018 sein populäres Lease-Scheme zu schließen.

Malta entwickelt aktuell eine Alternative, aber was auch immer als Ergebnis steht, der Weg zur Mehrwertversteuerung wird deutlich teurer und länger werden.

Wir stellen uns daher die Frage, ob es notwendig ist, einen VAT PAID Status für seine Yacht zu haben oder ob es für Eigner Alternativen gibt?

Schließlich sind die einmal gezahlten Steuern unwiederbringlich weg, wenn die Yacht z.B. aus der EU in ein Drittland verkauft wird. Und wenn die Yacht länger als 3 Jahre außerhalb der EU unterwegs ist, verliert sie ihren VAT PAID Status und muss bei Wiedereintritt in die EU nochmals dann zum Zeitwert der Yacht versteuert werden. Das führt dazu, dass am Markt versteuerte und unversteuerte Yachten den gleichen Marktwert haben werden.

Wir haben mit unserem Team in Split ein Lösungspaket für KROATIEN entwickelt, bei dem eine kleine Reederei-Gesellschaft das Boot mehrwertsteuerneutral kauft und auch an den „Eigner“ verchartern kann, wobei 13% MwSt. auf eine spezielle Miete anfällt.

Monaco hat sein einigen Jahren quasi im Windschatten Maltas eine Lösung strukturiert bei dem ein Eigner seine Yacht im „Sale and Lease Back“ an eine mehrwertsteuerpflichtige monegassische Gesellschaft verkauft und sie dann bareboat zzgl. Steuer mietet.

Alle diese Gestaltungsmöglichkeiten können auch eine vorübergehende Alternative auf dem Weg zu einem späteren Mehrwertsteuer-PAID-Status sein.

Um des deutlich zu betonen: Die Tage der standardisierten „Schemes“ zum vergünstigten VAT PAID sind vorbei. Jede Gestaltung, jede Vereinbarung rund um Bau, Kauf oder Verkauf einer Yacht sowie langfristige Vercharterung, muss VORHER eingehend – vor allem aus der Rechtsbrille des steuerlichen Wohnsitzstaates eines Eigners – geprüft und nach allen Risiken untersucht werden.

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