Worauf Sie bei Yacht-Charter-Verträgen achten müssen

ZWECK DES VERTRAGES

Eine entscheidende Weichenstellung bei der Vertragsgestaltung und den verwendeten Regelungen ist die Frage, ob die Yacht für persönliche und private Vergnügungsparkzwecke gechartert wird, also meist B2C oder B2B wiederum für kommerzielle Zwecke, zum Beispiel für Firmen-Events, Forschungszwecke oder professionelle Filmaufnahmen.

Bei eine bewahrten Anmietung ist der Charter regelmäßig im rechtlichen Sinne Verbraucher und damit besonders geschützt. Vor allem raten wir hier dringend darauf zu achten, welche Rechtswahl und welcher Gerichtsstand in den Charterverträgen verwendet wird. Oft werden Vertragsmuster verwendet, die eine rechtlichen Prüfung grundsätzlich oder im Anwendungs-Einzelfall nicht standhalten und den Charterer massiv benachteiligen. ROM I und EuGVVO bieten hier zwar Schutzkollektive an, doch sollte man bei kostspieligen Charterverträgen lieber vorher prüfen, was man gegebenenfalls in Zustimmung vereinbart.

Je nachdem wo auf der Welt eine Yacht Charter in Anspruch genommen wird, werden auch unterschiedliche Vertragstypologien und Leistungspakete verwendet.

So sind Verträge unter den Mediterranean Terms (WMT) – z.B. MYBA –für Charters im Mittelmeer regelmäßig als Basischarter „plus all expenses“-Vertrag ausgelegt, was bedeutet, dass der Charterer für Treibstoff, Essen, Getränke und Liegegebühren als zusätzliche Kosten außerhalb der Basis-Chartergebühr bezahlt. Typischerweise müssen die Charter-Gäste zusätzliche 25 % bis 50 % der Basis-Chartergebühr kalkulieren. Diese Ausgaben können durch die Verwendung einer Advance Provisioning Allowance (APA) gestaltet werden.

Karibischen Yachtcharter bieten dagegen oft einen „mostly all-inclusive“ Vertrag, der als Caribbean Terms Inclusive (CTI) bekannt ist und manchmal auch als Standard Caribbean Terms (SCT) bezeichnet wird. Die karibischen Standardbedingungen unterscheiden sich stark von den westlichen Mittelmeerbedingungen, da die karibischen Bedingungen drei Mahlzeiten pro Tag beinhalten, zusätzlich zu vier Stunden Fahrt pro Tag, die in der Basis-Chartergebühr enthalten sind.

BASIS-CHARTERGEBÜHR

Die Grundchartergebühr umfasst die Kern-Mietkosten der Yacht selbst, mit aller Ausrüstung in funktionstüchtigem Zustand sowie Crew während der gesamten Dauer des Yachtcharter. Dies ist im Wesentlichen alles, was die Grundchartergebühr abdeckt. Die Basis-Chartergebühr variiert von einer Yacht zur anderen und dies kann auf eine Vielzahl von Gründen zurückzuführen sein, von der Größe und Ausstattung an Bord bis hin zur Chartersaison.  Die Trinkgelder belaufen sich üblicherweise auf ca. 10% der Basis-Charter.

ADVANCE PROVISIONING ALLOWANCE (APA)

Die Advance Provisioning Allowance (APA) umfasst alle variablen Betriebskosten der Yacht sowie die Convenience-Ausgaben und soll Charterern ermöglichen, ihre Ausgaben durch eine klare und nachvollziehbare Regelung zu verwalten. Über die APA Regelung werden die geschätzten Ausgaben einer Charter treuhänderisch hinterlegt, um darüber Kosten wie Treibstoff, Lebensmittel und Liegegebühren zu decken. Normalerweise beläuft sich die APA auf etwa 25 % bis 30 % der Basis-Chartergebühr, obwohl dies natürlich von den Vorlieben und Anforderungen der Charterpartei abhängt und weit weniger oder weit mehr als diese Schätzung sein könnte.

Meist ist die APA ca. einen Monat vor dem Boarding zu zahlen und wird direkt vom Kapitän der Yacht treuhänderisch verwaltet, der genaue Aufzeichnung über die getätigten Ausgaben führt. Zu jedem Zeitpunkt während der Yachtcharter können die Gäste vom Kapitän eine Übersicht über das „APA-Konto“ verlangen, um die Ausgaben zu verfolgen. Sollten die Charter-Gäste die APA überschreiten, wird der Kapitän verlangen, dass zusätzliche Gelder während des Charters gezahlt werden.

Alle APA-Kosten sind zum Selbstkostenpreis ohne Aufschlag an den Charterer zu berechnen. Alle verbleibenden Mittel sind am Ende der Charter nach Gesamtabrechnung an den Charterer zurückzuzahlen.

Im Rahmen der APA kommt es für die Frage der zu zahlenden VAT darauf an, ob eine B2C oder eine B2B-Charter vorliegt.

VERSICHERUNG

Wir raten dringend, sich über die genauen Versicherungskonditionen zu informieren, insbesondere Charterer-Haftpflichtversicherung oder eine Storno- und Ausfallversicherung. Bei unzureichender oder rechtlich fragwürdiger Deckung sollte von der konkreten Charter entweder Abstand genommen oder eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

RAT

Gerade bei großen Yachten, deren Wochen Charter schnell größere fünf oder sechsstellige Summen erreichen kann, ist es ratsam den Vertrag vor Unterzeichnung professionell prüfen zu lassen. In der Praxis werden meist Vertragsmuster verwendet, von denen die Verwender behaupten, das sie allgemein anerkannt sein, was aber nach unserer Erfahrung für den konkreten Einzelfall gerade nicht stimmen muss. Dazu sind die Regelungsbereiche und vor allem die internationalen Rechtskonflikte zu komplex.

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