Welche Maßnahmen Charter-Superyachten zur Minderung des “Covid-Risikos” umsetzen müssen

Corona hält uns nun seit über einem Jahre gefangen. Auch die Yachtindustrie ist davon sehr betroffen.

Zu den rechtlichen Auswirkungen und vor allem den Regeln von „Force Majeure“ habe ich an anderer Stelle bereit in 2020 Stellung genommen.

Vor allem Superyachten, die im Chartergeschäft tätig sind, müssen sich aktiv bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung des “Covid-Risikos” engagieren, um sowohl (a) Crew und Chartergäste zu schützen als auch (b) das Chartergeschäft wieder anzukurbeln. Wie stellen sich also Eigner, Crew und Chartergäste auf die Herausforderungen in der Saison 2021 ein?

Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben nunmehr Richtlinien und vor allem Vorschläge für proaktives Handeln und besondere Sorgwaltung veröffentlicht, die ich kurz vorstellen möchte.

Internationale Arbeitsorganisation (“ILO”) und die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (“IMO”) haben betont, dass während der laufenden COVID-19-Pandemie der wirksame Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Seeleuten weiterhin Priorität haben muss. Zusätzlich zu den bestehenden Anforderungen des ILO-Seearbeitsübereinkommens (“MLC”) wurden von der IMO und der ILO (neben anderen Gremien) neue Richtlinien zum Schutz und zur Förderung der Sicherheit auf See herausgegeben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) selbst hat einen Leitfaden mit dem Titel “Operational considerations for managing COVID-19 cases/outbreak on board ships” herausgegeben. Darin wird empfohlen, dass Schiffe, die Passagiere auf internationalen Reisen befördern, einen schriftlichen Notfallplan für das Management von Krankheitsausbrüchen entwickeln müssen. Dieser muss notwendige Maßnahmen wie Personen, die im Verdacht stehen, an COVID-19 infiziert zu sein bis zur Ausschiffung isoliert werden sollten bis hin zur Reinigung und Desinfektion von Lebensmitteln und Utensilien, die von mutmaßlichen COVID-19-Trägern verwendet werden. Ein wichtiger Aspekt des ist die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (“PSA”). Gemäß den WHO-Richtlinien sollte jede Person mit einem Verdachtsfall von COVID-19 sofort angewiesen werden, eine medizinische Maske zu tragen und in Isolation zu bringen. Wichtig ist, dass bei der Ausschiffung von Verdachtsfällen die Verringerung des Verbreitungsrisikos auf andere Personen Priorität hat: Jeder, der mit einem mutmaßlichen Virusträger in Kontakt kommt, sollte eine medizinische Maske, einen Augenschutz (Brille oder Gesichtsschutz), ein langärmeliges Kleid und Handschuhe tragen, und alle PSA sollten nach dem Kontakt mit jeder Person gewechselt und als infektiöser und kontaminierter Abfall entsorgt werden. Sofort nach der Identifizierung eines Verdachtsfalls müssen alle Kontaktpersonen so schnell wie möglich von anderen Personen an Bord getrennt werden, und zwar für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem letzten Kontakt mit dem verdächtigen Träger. Die Einhaltung dieser besonderen Richtlinie kann sich möglicherweise für die Besatzung einer vielgebuchten Charteryacht als äußerst schwierig erweisen und zu einer Aussetzung der Charteraktivitäten für diesen 14-Tage-Zeitraum führen. 

Die IMO hat auch eine Reihe eigener Richtlinien erstellt, die sich mit Themen wie Reisen der Besatzung vor dem Boarding und dem Wechsel der Besatzung während der COVID-19-Pandemie befassen. Die IMO ermutigt Schiffseigner, die Risiken für Besatzung und Passagiere zu identifizieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verfahren im Sicherheitsmanagementsystem (“SMS”) des Schiffes zu dokumentieren, in dem die mit COVID-19 verbundenen Risiken für den Schiffsbetrieb und die zu ihrer Minderung getroffenen Maßnahmen detailliert beschrieben werden können. Das Ziel dieser Richtlinien ist es, soweit wie möglich die Gesundheit aller Personen an Bord zu gewährleisten, insbesondere beim Ein- und Ausschiffen, und das Risiko der Verbreitung von COVID-19 auf ein Minimum zu beschränken. Ein Element des SMS eines Schiffes sollte sich daher auf das sichere Anbordgehen von Besatzung und Passagieren beziehen. IMO empfiehlt, dass Schiffseigner vor dem Einschiffen alle Seeleute unter anderem dazu auffordern sollten, folgende Punkte zu erfüllen: die Testanforderungen an Flughäfen oder vorübergehenden Unterkünften zu erfüllen, soziale Distanz zu wahren, Kleidung zu waschen und Gepäck regelmäßig zu desinfizieren sowie PSA für die Dauer des Transfers bis zum Betreten des Schiffes nach Anweisung zu tragen. Es wird außerdem empfohlen, dass Schiffseigner unmittelbar vor dem Betreten des Schiffes veranlassen, dass die Besatzung ihre Temperatur misst und sich auf COVID-19 testen lässt, wenn geeignete Testkits zur Verfügung stehen.

Die Yachtbesatzung selbst hat Anspruch auf die im MLC gesetzlich verankerten Rechte und Leistungen hat, die die anwendbaren Flaggenstaaten verpflichten, sicherzustellen, dass die Besatzung “angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit … während der Arbeit an Bord “und eine “sichere und hygienische” Arbeitsumgebung vorfindet. 

Sowohl aus Sicht des Charterers als auch des Eigners ist es dringend ratsam, einen “Covid- sowie Force Majeure Zusatz” zum Chartervertrag zu eergänzen, um Covid-Risiken zu minimieren. Hier können auch Rückerstattungsregelungen an den Charterer vereinbart werden, wenn durch ein Lockdown die Charter nicht fortgesetzt werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: Content is protected !!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen