Vercharterung von NICHT-EU-YACHTEN in der EU

Wenn Eigner einer NICHT-EU-YACHT ihre Schiffe in den Gewässern der Europäischen Union (EU) chartern möchten, müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden:

Die Anforderungen für EU-Charter sind diffizil und in vielen EU Nationen unterschiedlich.

Generell gibt es zwei Optionen für den Charterbetrieb in der EU sind der Betrieb:

a) im Rahmen der Regelung für die vorübergehende Zulassung von Yachten (Yacht Temporary Admission, YET), die ein begrenztes Fahrgebiet für Charter bietet, oder

b) die Aufnahme der Yacht in den freien Verkehr als Teil eines kommerziellen Charterbetriebs.

Um in der EU chartern zu können, muss jede Yacht formell in die EU eingeführt werden – komplett mit VAT Ausweis oder ggf. temporary import. Erhalten Sie eine Genehmigung zur Einfuhr: Wenn Sie Ihre Yacht in die EU einführen, müssen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Einfuhr beantragen. Diese Genehmigung wird von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt und bescheinigt, dass Ihre Yacht den EU-Importvorschriften entspricht.

Der Eigner/die Eigentümergesellschaft muss in einem oder mehreren EU-Ländern für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein, um die Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Chartergebühren an den jeweiligen Mitgliedstaat zu erleichtern.

Je nach EU Land sind erforderlich:

  • “Chartergenehmigungszertifikat” (CGO). Dieses Zertifikat wird von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt, in dem die Yacht registriert ist. Es bestätigt, dass die Yacht den geltenden Sicherheits- und Umweltstandards entspricht und zur kommerziellen Vercharterung zugelassen ist. Das CGO muss auf jedem Chartervorgang an Bord der Yacht mitgeführt werden.
  • Zusätzlich benötigt der Eigner der Yacht einen “Vertreter in der EU”, der in der Lage ist, den zuständigen Behörden alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Vertreter in der EU kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist.
  • Weiterhin muss die Yacht bei jedem Chartervorgang in der EU mit einem “Crew List” (Mannschaftsliste) und einer “Passenger List” (Passagierliste) ausgestattet sein.

Informieren Sie sich über die Regulierungen in Ihrem Land und der EU: Bevor Sie Ihre Yacht in der EU chartern, sollten Sie sich mit den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen vertraut machen. Die EU hat auch spezifische Regulierungen, die es zu beachten gilt. Die wichtigsten Regelungen sind das Schengener Abkommen, die Mehrwertsteuerregelung und die Schiffsregistrierung.

Wir beraten Eigner für eine individuell passende Lösung und setzen diese überall in der EU um.

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