Maria Anwari, LL.M., verstärkt CPS Schließmann Team im Erbrecht

Bei Luxus-Assets wie Yachten mit internationalen Bezügen und oft komplexen Eigner- und Betriebsstrukturen spielt die Frage des jeweils geltenden Erbrechts und Erbsteuerrechts eine große Rolle.

  • Erb- und Erbsteuerrecht für Yachten und Reederei/Yacht-Gesellschaften
  • Übertragung von Asset-Anteilen auf Familienmitglieder; Teilhaberschaften
  • Internationales Vermögensportfolio

Auch hierzu bieten wir fundierte Lösungen aus einer Hand!

Christoph Schließmann stammt aus einer Unternehmerfamilie, hat ungünstigste Nachfolgeumstände durchlebt und ist ein früher Pionier des komplexen Themas “Unternehmer-Nachfolge” und veröffentlichte bereits 2001 im Luchterhand-Verlag (heute Wolters-Kluwer) das Fach-Buch “Schließmann/Fandrich/Bloehs: Unternehmer-Nachfolge: Strategische, finanzielle, juristische, steuerliche und persönliche Aktionsfelder vernetzen – die beste Lösung finden”. Dazu hielt er Vorträge und Seminare.

Maria Anwari ist eine ausgewiesene Erbrechts-Spezialistin und verstärkt seit 2022 das CPS Schließmann Team in Bürogemeinschaft.

Maria Anwari war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg in einer Privatbank in Frankfurt am Main tätig. Sie beriet vermögende Privatkunden in den Bereichen nationales und internationales Erbrecht, der Vermögensnachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung. Als Syndikus-Rechtsanwältin verantwortete sie danach das Themenfeld „Vermögensverwaltung“ aus rechtlicher Sicht in einer großen Wertpapierbank.

Mit der Post Graduate Qualifikation „Erbrecht, Unternehmensnachfolge & Vermögen“ – Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) hat sie sich dann als Rechtsanwältin auf Erbrecht (national/international) und Vermögensnachfolge spezialisiert. Ihre Bankerfahrung, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse sind ein Fundus, von dem Mandanten profitieren.

Christoph Schließmann und Maria Anwari bieten zusammen ein integriertes Portfolio der erbrechtlichen Vermögensgestaltung und Nachfolge national/international:

  • Strategisch-strukturelle Lebensfähigkeit eines Unternehmens: Ist das Unternehmen zur Nachfolge und deren Gestaltung geeignet? 
  • Präventives Nachfolgekonzept
  • Synchronisation von Strategie, Organisation, Compliance, Corporate Governance, Rechtsformen, Erbrecht und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen. Eine mangelhafte Synchronisation kann im Ernstfall zu einem Verlust des Gesellschaftsanteils führen.
  • Regelung von Konflikten durch international belegenes Vermögen. Das Internationale Erbrecht stellt eine äußerst komplexe Rechtsmaterie dar. Die Anwendungen ausländischer Rechtsordnungen sind ebenso zu klären, wie die Zuständigkeiten verschiedener Gerichte.
  • Vermögensanalyse: Erst wenn die Bewertungen für alle Vermögenswerte vorliegen, können Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechend Lösungsmodelle gefunden werden.
  • Vorweggenommene Erbfolge/Schenkungen: Ausschöpfung möglicher Schenkungssteuerfreibeträge durch individuell zugeschnittene Modelle wie Familienpools und Stiftungen.
  • Familienpools:  Familienpools sind Gesellschaften, die kapitalstarke Familien zur professionellen Planung, organisierten Verwaltung und strategischen Bewirtschaftung mittlerer und großer Privatvermögen gründen.
  • Der Pflichtteilsanspruch – manchmal Fluch und manchmal Segen.
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Pflichtteils: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Nachkommen und Eltern können im Erbfall Pflichtteilsansprüche geltend machen. Diese betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Angesichts komplexer werdender Familienstrukturen wächst die Nachfrage nach Pflichtteilsreduzierungsmaßnahmen.
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen: Es kommt nicht selten vor, dass der Pflichtteilsberechtigte wenig bis keinerlei Kenntnis über den Umfang des Nachlasses hat. In solchen Fällen ist es wichtig mit der richtigen Strategie an die Angelegenheit heranzugehen, damit der Pflichtteilsanspruch nicht ins Leere läuft.
  • Testamentsgestaltung / Vorsorgevollmacht: Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen als Erblasser, haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen Willen in einem Testament festzuhalten. Sie können Erben einsetzen und Vermächtnisse sowie Auflagen anordnen, ändern oder ergänzen. Wir beraten Sie bezüglich der Formalien und finden klare Formulierungen für eine eindeutige Auslegung.

Mehr dazu mit einen Fachbeitrag zum FAMILIENPOOL HIER

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