Malta Hybrid Registrierung von Super-Yachten: Zulassung für Pleasure und Commercial Kategorie

Die Malta Hybrid Registrierung von Yachten

Mit dem neuen MALTA COMMERCIAL YACHT CODE vom 1. Oktober 2015 bietet Malta eine interessante „Hybrid“-Wechsel-Zulassung „Pleasure to Commercial and back“ für Yachten an.
Wir haben seither einige Yachten dazu begleitet.
Die Erfahrungen sind – nach einigen Anlaufholprigkeiten – gut.

Unser Resümee: Geeignet und empfehlenswert ist die Hybrid-Registrierung

a) für neue Yachten
die von Anfang an neben den „Pleasure“-Zulassungskriterien auch die „Commercial“-Voraussetzungen des MALTA COMMERCIAL YACHT CODE 2015 oder eines in Malta anerkannten adäquaten Codes wie Z.B. MCA (Large Commercial Yacht Code LY3 oder Passenger Yacht Code) erfüllen oder

b) für gebrauchte Yachten
die im Sinne der des MALTA COMMERCIAL YACHT CODE 2015 nachgerüstet werden können und entweder bei EU-Eignern oder -Organisationen EU Versteuert sind (VAT PAID)

Zollverfahren und Einfuhrabgabenbefreiung

Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung können unter vollständiger Einfuhrabgabenbefreiung nur Personen nutzen, die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässig sind.
Schiffe aus Nicht-EU-Ländern für private Zwecke in das Zollgebiet und dessen Hoheitsgewässer verbringen.

Notwendige Dokumente für die Hybrid-Zulassung

Certificate of Compliance
International Tonnage Cert.
International Load Line Cert.
Cargo Ship Safety Radio Cert.
MARPOL A.I
MARPOLA.IV
MARPOL A. VI
IEEC
MLC, Maritime Labour Convention 2006
Classification Certificate, Survey Type
Initial Survey – Statutory/CYC
Load Line – Initial
MLC- Initial

Umswitchen zwischen “Pleasure”- und “Commercial” Kategortie

Mit inzwischen wenigen Tagen Ankündigungszeit gegenüber der Registerbehörde lässt sich der Status „umschalten“, wobei im Status „Commercial“ dann die weit strengeren Bestimmungen für den Zustand von Yacht und Crew gelten und ggf. bei Wechsel auch Teile der Mannschaft oder sogar der Kapitän wechseln müssen.
Dies ist oft aufwändig und (besonders arbeitsrechtlich) nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen.
Die besten Erfahrungen für ein reibungsloses Hin- und Herschalten haben wir bei neuen und versteuerten Yachten gemacht, die von Anfang an einen anerkannten Commercial Code erfüllt haben und auch eine Crew an Bord hatten, die den hohen Commercial Standard erfüllte.
Ein „Switch“ war dann kaum spürbar.
Die geänderten Verwaltungsaspekte wie Charterverträge, Compliance, Behördenmeldungen, buchhalterische und steuerliche Aspekte erledigen wir im Hintergrund.

Vorteile des “Pleasure”-Status der Yacht

Möchte der Eigner die Yacht privat nutzen, hat er im Status „Pleasure“ den Vorteil, dass er eine private, EU versteuerte Yacht fährt und nutzt und keine Charter zzgl. jeweils für das Land des Embarking oder das Fahrgebiet geltende MwSt. bezahlen und abführen muss.
Dazu kommen geringere Anforderungen z.B. für die Fahrlizenzen, sodass viele Privateigner in den Genuss des Selbstfahrens kommen, deren Lizenz unter „Commercial“ die Führung der Yacht nicht erlauben würde.
Auf „Pleasure“ geschaltet hat der Eigner dann die Möglichkeit, die Yacht für nicht selbstgenutzte Zeiträume im Jahr zu verchartern, um damit Kostendeckungsbeiträge zu erwirtschaften.
Im Gegensatz zu 100%-Commercial-Modellen hat er aber den bemerkenswerten Vorteil, die Yacht in der privaten Vermögensverwaltung zu halten.
Er muss dem Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht – und nach ca. drei Jahren echte, am freien Charter-Markt erwirtschaftete Gewinne nachweisen.
Sicher muss er für die Zeit der Charter eine GuV-Rechnung machen und die Gewinne (je nach Gestaltung Dividenden) im jeweiligen Land der Versteuerung seines Welteinkommens der Einkommensteuer (bzw. der Abgeltungsteuer) unterwerfen.
Dennoch kann er entspannt die Unterhaltskosten minimieren, weil er keine „gewerbliche Vercharterung“ mit Gewinnziel betreibt, was bei den meisten Yachten auch nicht erreichbar ist.
Innerhalb der EU werden die „Schein-Commercial-Konstrukte“ auch immer weniger möglich sein.
Das sind meist solche Gestaltungen, bei denen die „Anmietung“ nur innerhalb der Familie oder dem engeren Verwandten- und Freundeskreis erfolgt ohne wirklich werbend gewerblich am Markt zu sein.

Switch zwischen “commercial” und “private”

Bei häufigem Switch gilt: “In cases when Certification of a Charter Yacht is frequently changed from Commercial Yacht to Private Yacht and back within short periods of time the Administration, at its discretion, might request that the Commercial Yacht Certificate be retained onboard and re-used when the yacht is changed back to a Commercial Yacht. A declaration from the Manager or Master or Owner has to be submitted to this Administration in this regards.”
Ein wiederholter Hinweis zur EU-Versteuerung sei aus aktuellem Anlass gewisser Malta-Investigationen hervorgehoben:
Die standardisierten und überall angepriesenen Konstrukte zum Malta-Lease gelten so nur noch für Malta-Ansässige oder Drittlands Bürger.
Für EU Bürger muss aus Sicht des Wohnsitzlandes eine steuerlich geeignete Zugangs-Gestaltung erfolgen. Die meisten mir bekannten Gestaltungen halten einer Nachprüfung aus der Perspektive des Wohnsitzlandes nicht stand. Das gilt auch für manche scheinbar kommerzielle Gestaltung.
Hier sollte vor einem „Hybrid“ alles auf den Prüfstand, um Überraschungen zu vermeiden.
Gerade für Yachtbauten ab 30 m ist eine Hybrid-konforme Qualität für den Werterhalt und den Wiederverkauf ein ganz entscheidendes Element.
Jedweder Eigner hat damit alle Nutzungsoptionen offen.

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