Kroatien macht die Grenzen vorübergehend dicht…

Die kroatische Regierung hat mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 vorübergehende Beschränkungen für den Grenzübertritt und den Grenzübertritt eingeführt.

I. Einreise in die Republik Kroatien aus der EU und dem EWR

Personen, die aus EU-Ländern nach Kroatien einreisen (einschließlich Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein), die auf der Grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten stehen, dürfen nach Kroatien einreisen, ohne auf COVID-19 getestet worden zu sein. Wenn Personen aus den oben genannten Ländern über andere Länder nach Kroatien einreisen, müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie sich weder in anderen Ländern aufgehalten haben, noch lange dort geblieben sind.

Personen, die aus EU-Ländern nach Kroatien einreisen (einschliesslich Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein sowie Ländern, die nicht auf der Grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten stehen), müssen den Nachweis erbringen, dass sie sich nicht lange in anderen Ländern aufgehalten haben und dürfen nach Kroatien einreisen, wenn

a) sie den Nachweis eines negativen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 erbringen (der innerhalb der Zeitspanne von maximal 48 Stunden einschließlich des Zeitpunkts der Probenentnahme durchgeführt wurde), oder
b) wenn sie sich unmittelbar nach der Einreise nach Kroatien einem PCR-Test auf SARS-CoV-2 unterziehen (einschließlich einer Selbstisolierung, bis sie ein negatives Ergebnis erhalten).

Für die folgenden Fälle gelten Ausschlüsse:

  • Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen/Medizinindustrie,
  • Grenzgänger,
  • Diplomaten und Personen aus internationalen Organisationen,
  • Personen, die aus dringenden familiären oder geschäftlichen Gründen reisen,
  • Personen im Transit (unter der Bedingung, dass sie Kroatien 12 Stunden nach der Einreise verlassen) usw.
  • Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie hier.

II. Einreise nach Kroatien aus Drittstaaten

EU/ EWR-Mitgliedsstaaten, einschließlich Personen mit geregeltem Aufenthalt innerhalb der EU, die aber aus Drittländern nach Kroatien einreisen, können nach Kroatien einreisen, wenn


a) sie den Nachweis eines negativen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 erbringen (der innerhalb der Zeitspanne von maximal 48 Stunden einschließlich der Zeit der Probenentnahme durchgeführt wurde), oder
b) wenn sie sich unmittelbar nach der Einreise nach Kroatien einem PCR-Test auf SARS-CoV-2 unterziehen und dann in die Selbstisolierung gehen, bis sie ein negatives Ergebnis erhalten).

Bürger aus Drittländern (die keinen geregelten Aufenthalt in der EU haben), die aus Drittländern nach Kroatien einreisen, können nach Kroatien einreisen, wenn sie es sind:

  • Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen/Medizinindustrie,
  • Grenzgänger,
  • Diplomaten,
  • Seeleute, Personen, die aus dringenden privaten/familiären/geschäftlichen Gründen reisen oder die zusätzliche wirtschaftliche Interessen haben, usw.

*mit dem Nachweis eines negativen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 (der innerhalb der Zeitspanne von maximal 48 Stunden einschließlich der Zeit der Probenentnahme durchgeführt wurde) oder unmittelbar nach der Einreise nach Kroatien einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchführen und dann in die Selbstisolierung gehen, bis sie ein negatives Ergebnis erhalten.

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