Italien: VAT Befreiung für kommerzielle Yachten auf hoher See

Das italienische Haushaltsgesetz für 2021 regelt eine Vereinfachung des Verfahrens (ICE) zur Mehrwertsteuerbefreiung für kommerzielle Yachten, die auf hoher See fahren, die ab Januar angewendet werden kann.

Dies gilt für folgende Fälle:

1. Käufe von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausrüstung oder Versorgung an Bord;

2. Bau-, Refit-, Wartungs- und Reparaturleistungen.

und folgenden Bedingungen/Voraussetzungen:

1. Wenn ein Schiff während des vergangenen Jahres (oder im laufenden Jahr für Yachten, die während desselben ausgeliefert wurden) mehr als 70 % der Fahrten zwischen zwei Häfen durchgeführt hat, bei denen die Yacht die Grenzen der EU-Hoheitsgewässer überschritten hat, unabhängig von der gewählten Route. Die Grenze der Hoheitsgewässer ist international durch Artikel 3 der Montego Bay Convention als 12 Seemeilen von der Küstenlinie des Festlandes und der Inseln anerkannt. Daher wird das Überschreiten dieser Grenze während einer Reise als Hochseereise betrachtet, auch bei Reisen mit demselben Ankunfts- und Abfahrtshafen.

2. Für die Mehrwertsteuerbefreiung muss der Eigner erklären, dass die Yacht nachweisbar auf "hoher See" unterwegs war. Die Erklärung muss, anders als derzeit, auf einem speziellen, vom italienischen Finanzamt (AGENZIA DELLE ENTRATE) genehmigten Erklärungsformular ausgefüllt werden. Dieses muss elektronisch an das italienische Finanzamt übermittelt werden (und somit nicht mehr in Papierform direkt an den Lieferanten). Die Details des Protokolls einer erfolgreichen Übermittlung an das Finanzamt müssen in den Rechnungen der Lieferanten angegeben werden.

3. Vor der elektronischen Übermittlung des Deklarationsformulars an das Finanzamt muss der Eigner die notwendigen Berechnungen durchführen, um die Überschreitung von 70 % der Fahrten auf hoher See nachzuweisen, sowie die entsprechenden Belegdokumente für den Fall einer Kontrolle oder offiziellen Prüfung aufbewahren (Verträge, Kopie des Logbuchs, AIS-Daten oder Daten aus anderen elektronischen Bordnavigationsgeräten, Rechnungen und Belege). Wir raten 5 Jahre mindestens.  

RAT: Im Falle einer Prüfung durch die italienischen Steuerbehörden werden sehr hohe Strafen verhängt, wenn nicht das nachgewiesen werden kann, was erklärt wurde.

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