Ein Spatz beherrscht die Flughafen-Geisterstadt. Reisewarnungen nur bedingt rechtens.

Ich musste die letzten Tage beruflich fliegen. In ein Nicht-Risikogebiet. Entspannt ist das alles nicht mehr, auch wenn sich Flughäfen zur Rushhour zeigen, wie sonst vielleicht nachts um 2:30. Keine Warteschlangen, kein Gerenne zum Gate. Doch: Gespentisch.

Dazwischen erobert auch hier die Natur die Zivilisationsburgen aus Beton, Stahl und Glas für sich. Ein Spatz hatte sich in eine Halle verirrrt und bereitete mir mit seinem Gezwitschere amüsierte Kurzweil.

Dennoch: Die Nachdenklichkeit überwiegt. Man rechnet grob die Kosten hoch, die solche Apparate jede Stunde verschlingen und sieht vor sich leere Hallen, Flugfelder und Gates, nicht beschäftige Menschen. Wie lange kann das gut gehen und wie lange will der Staat, besser der Steuerzahler, dies subventionieren?

Ich halte die aktuellen Reisewarnungen mit dem Ziel, den Menschen das Reise zu vergällen in ihrer Undifferenziertheit und Unverhältnismässigkeit für rechtswidrig. Es gibt keinerlei robuste Erkenntnisse, die hier eine Rechtfertigung der aktuellen und planlosen, jede Woche neuen, Einschränkungen darstellen. Es macht einen riesigen Unterschied, ob jemand zur Party nach Barcelona fliegen möchte oder ohne großen Menschenkontakt nach Istrien, um dort eine längst überfällige Boot-Wartung durchzuführen und dieses für den Winter vorzubereiten, um größeren Schäden vorzubeugen.

Ich begrüße, dass die aktuellen Urteile der Verwaltungsgerichtshöfe das erkennen und differenziert entscheidend die politischen Maßnahmen kassieren. Während in der Hochphase März-Mai 2020 selbst das Bundesverfassungsgericht mit Eingriffen zurückhaltend war, weil eben wenig Erkenntnisse und Schutzmöglichkeiten zur Pandemie gegeben waren und es besser war zu vorsichtig zu sein, als sich hernach des Vorwurfs der Unterlassung des Schutzes menschlicher Gesundheit und Lebens auszusetzen, schießen sich die Gerichte nunmehr kräftig gegen unverhältnismässige Maßnahmen ein. Allgemeine, großflächige und indifferente Einschränkungen werden rechtlich nicht halten, vielmehr muss auf ganz konkrete und genau defnierbare Risiken abgestellt werden. Jede Beschränkung z.B. von Art 2 oder 12 GG muss dann ihre Tauglichkeit zur Eindämmung der Gefahr konkret nachweisen. Letztlich müssen die Einbußen verhältnismässig zur Gefahrenabwehr stehen. Es kann nicht sein, dass Regierung und Ministerpräsidenten immer neue einsame Entscheidungen treffen, die hernach von der Justiz korrigiert werden müssen.

Wir müssen mit der Panikmache aufhören, denn jeder Druck erzeugt Gegendruck. Und die Politik muss vermeiden uns jeden Morgen mit neuen Horrrormeldungen zu empfangen und orientierungslos in den Tag zu schicken. Die Menschen werden mit immer neuen und immer komplexeren Maßnahmen erstickt und überfordert.

Damit soll keinesfalls die Pandamie weggeredet werden. Wir müssen aber eine Strategie entwickeln, wie wir bei aller Vorsicht in der Zukunft mit dem Virus leben wollen und können. Ohne Lockdowns und wirtschaftliche Kahlschläge – mit Einsicht und Vernunft und vor allem gegenseitiger Verantwortung. Denn irgendwann müssen wir uns die ökonomischen und finanziellen Folgen der Corona-Politik radikal vor Augen führen: 1,446 Billionen Euro setzen sich aus haushaltswirksamen Corona-Maßnahmen (619,9 Milliarden Euro) sowie staatliche Garantien für den Bund (756,5 Milliarden Euro) und die Länder (69,8 Milliarden Euro) zusammen. Wer bezahlt diese?

Vor allem müssen wir aufpassen, dass wir die wahren Funktionen unserer Gewaltenteilung und parlamentarischen Demokratie nicht beschädigen, sonst sind wir am Ende nur noch in einem Schlagabtausch von diktarorisch anmutenden Regierungsorganen und der Justiz.

»Die öffentliche Debatte zeigt, dass der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum deutlich machen muss, um den Eindruck zu vermeiden, Pandemiebekämpfung sei ausschließlich Sache von Exekutive und Judikative. «
Wolfgang Schäuble

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