Charterer kann Schadensersatz verlangen, wenn Charter-Yacht mangelhaft gewesen ist

Eine interessante Entscheidung des OLG Frankfurt vom 24. Januar 2022 lässt sich gut analog auf die Yacht-Charter übertragen. Ein Charterer kann danach Schadensersatz verlangen, wenn die gemietet Yacht mangelhaft war.

Im Fall versuchte sich die Beklagte auf einen vereinbarten Haftungsausschluss für durch sie unverschuldete Schäden zu berufen.

Das sah das OLG Frankfurt anders:

Kraft Gesetzes (§ 536 a Abs. 1 BGB) hafte der Vermieter auch für unverschuldete Mängel der Mietsache, soweit sie bereits bei Vertragsschluss bestanden. Diese verschuldensunabhängige gesetzliche Haftung könne zwar grundsätzlich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

Dies gelte aber nicht, wenn sich der Haftungsausschluss auf Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht, also einer wesentlichen Pflicht, des Vermieters beziehe. Zu diesen Kardinalpflichten gehöre es, ein verkehrssicheres Fahrzeug zu vermieten, das funktionsfähig sei.

Der Mieter würde unangemessen entgegen Treu und Glauben benachteiligt, wenn die Klausel auch Schäden aus der Verletzung derartiger im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflichten des Vermieters umfassen würde.

Den typischen Vertragszweck prägende Pflichten dürften nicht durch einen Haftungsausschluss ausgehöhlt werden.

Ein Mieter müsse sich darauf verlassen können, dass das ihm anvertraute Fahrzeug verkehrstüchtig und frei von solchen Mängeln, die eine erhebliche Gefahr für ihn begründen könnten.

OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 30.12.2021 – 2 U 28/21

Das Urteil dürfte inhaltlich EUweite Bedeutung haben, da im Civil Law die Mängelrechte vergleichbar geregelt sind!

2 Antworten auf „Charterer kann Schadensersatz verlangen, wenn Charter-Yacht mangelhaft gewesen ist“

  1. Zunächst einmal kommt es darauf an, was Sie als Ziel verfolgen. Ich vermute die Charter ist vorbei und es kann nichts mehr nachgebessert werden. Wenn Sie diese Mängel umgehend gemeldet hatten, kommt ggf. Schadensersatz in Frage. Aufforderung mit Frist 3-5 Tage muss reichen. Danach ggf. Rechtsweg. Hier muss der Einzelfall aber genau geprüft werden.

  2. Wir hatten letzte Woche ein Segelschiff gechartert. Es waren einige Vorfälle.
    Dirk gerissen, Segellatten fahrlässig montiert,
    Usw. Ich als Skipper habe die Vorfääle im Logbuch vermerkt und der Charterfirma geschickt.
    Diese reagiert aber nicht. Wieviel Zeit sollte ich der Firma geben.
    DI G.Hartung

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