Bundes-Notbremse bereits im Ansatz verfassungswidrig

Das Hauptproblem des Gesetzentwurfs ist die Einschränkung des bisherigen rechtsschutzes, denn für Maßnahmen, die bisher auf dem Wege der Verordnung oder der Allgemeinverfügung geregelt wurden, im Gesetz neu geregelt werden entfällt der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten.

Damit wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Das hat aber andere Verfahrensmodi, u.a. werden in Eilverfahren in den meisten Fällen keine Rechtsprüfungen vorgenommen, sondern nur abstrakte Folgenabwägung. Ob eine Maßnahme verfassungswidrig ist wird im Hauptverfahren entschieden, was lange dauern kann, dann aber weit mehr Gewicht als eine VG-Entscheidung und amit auch politisch mehr Sprengkraft hat.

Juristisch gesehen steht das Gesetz aber bereits auf tönernen Füßen:

Eine Anfrage der FDP beim Gesundheitsministerium hat Erstaunliches ergeben:

Bitte lesen Sie folgende Passage: „Tatsächlich wird der reale Schweregrad der Pandemie durch andere Parameter abgebildet, etwa durch den prozentualen Anteil positiver Testergebnisse unter allen durchgeführten PCR-Tests, die Anzahl an Covid-19 Patientinnen und Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen oder die Zahl der an oder mit Covid-19 Verstorbenen“.

Wenn die Regierung die Fallzahlen allein für untauglich hält, den realen Schweregrad der Pandemie abzubilden, dann darf Sie nicht genau und ausschließlich die Inzidenz als Maßstab für Schutzmaßnahmen in das Bundes-Notbremsen-Gesetz schreiben.

Damit ist der eigene Gesetzentwurf verfassungswidrig.

das Abstellen auf den Inzidenzwert als einzigen Richtwert kann nämlich dazu führen, dass über einem Land oder einer Region der Lockdown hängt, obwohl in den Krankenhäusern kaum Covid-Patienten behandelt werden. Denn die Inzidenz unterscheidet nicht, wer mit welchem Alter positiv getestet wurde. Da wären Maßstäbe wie die tägliche Anzahl der COVID-bedingten intensivstationären Neuaufnahmen, differenziert nach Region und Wohnort des Patienten, dazu Alter und Geschlecht wesentlich fundierter.

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