Beschäftigung/Sozialversicherung von Seeleuten unter der Flagge von San Marino (SM)

Vor kurzem habe ich vom neuen SM Ship Registry (“SMSR”) berichtet.

Offen waren bislang noch die Regeln und Verfahren zur Beschäftigung/Sozialversicherung von Seeleuten . Der aktuelle Stand ist wie folgt:

(1) SM-Bürger, die als Seeleute angeheuert werden, schließen Arbeitsverträge mit dem Schiffseigner bzw. Reeder ab, die den SM-Gesetzen unterliegen, die aber aktuell im Hinblick auf die Bruttokosten für den Arbeitgeber nicht sehr wettbewerbsfähig sind. Andererseits erwartet man in San Marino auch nicht, dass in naher Zukunft viele SM-Bürger in der maritimen Industrie eingestellt werden.

(2) In Bezug auf ausländische Staatsangehörige bzw. Residente, die auf in SM registrierten Schiffen beschäftigt sind, übt das SMSR lediglich Aufsichtstätigkeiten aus. Insbesondere hat das SMSR die Aufgabe, sich zu vergewissern, dass:

(a) der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsvertrag für Seeleute (“SEA”) mit dem Reeder abgeschlossen hat, der den Bestimmungen der Maritime Labour Convention 2006 in vollem Umfang entspricht, und

(b) der SEA muss das Ergebnis einer Konsultation mit den zuständigen Gewerkschaften des Resident-Landes gemäß den ITF-Kriterien (International Transport Workers’ Federation) sein, soweit es das gibt. Wird im SEA auf einen für einen bestimmten Seemann geltenden nationalen Tarifvertrag Bezug genommen, so muss eine Kopie dieses Vertrags an Bord des Schiffes mitgeführt und ebenfalls an das SMSR weitergeleitet werden;

(3) Gemäß dem SEA und der Erklärung über die Einhaltung der Seearbeitsvorschriften, Teil II (DMLC), muss der Reeder angeben, ob die Sozialversicherungsbeiträge direkt an den Seemann oder andernfalls an die Sozialversicherungskasse des Wohnsitzlandes des Seemanns gezahlt werden;

(4) Der Schiffseigner schließt eine geeignete Versicherung gegen ein mögliches Ausfallrisiko im SEA ab.

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